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KfW-Förderung 2026: Programme, Voraussetzungen und Antrag im Überblick

Die KfW-Förderung 2026 im Überblick: alle Programme für Neubau, Kauf, Sanierung und Heizung, Voraussetzungen, Antrag vor Beginn und wie Sie die KfW-Förderung in München optimal in Ihre Finanzierung einbetten.

Das Wichtigste in Kürze

Die KfW ist die bundeseigene Förderbank und fördert Neubau, Kauf, Sanierung und Heizungstausch mit zinsverbilligten Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Welches Programm passt, hängt allein vom Vorhaben ab – ein eigenständiges Programm namens KfW-Förderung gibt es nicht, sondern ein Bündel nummerierter Produkte. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Programme 2026 ein und verweist auf die vertiefenden Ratgeber.

  • KfW 261 (Sanierung): Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit plus einen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent, der einen Teil der Schuld erlässt – mehr im Ratgeber zum KfW 261.
  • KfW 55: kein eigenes Förderprogramm, sondern der Effizienzhaus-55-Standard; im Neubau befristet über den Klimafreundlichen Neubau 297/298 bis spätestens 31. Dezember 2026 förderfähig – mehr im Ratgeber zum KfW 55.
  • BayernLabo: ergänzende bayerische Landesförderung, nicht KfW – ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten plus 5.000 Euro Kinderzuschuss je Kind – mehr im Ratgeber zur BayernLabo.
  • Goldene Regel: Stellen Sie den Antrag immer vor Kaufvertrag oder Maßnahmenbeginn – ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen und kostet die komplette Förderung.
  • Auszahlungsweg: Kredite laufen über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner, Zuschüsse wie die Heizungsförderung (458) über das Kundenportal Meine KfW.

Welche KfW-Förderprogramme gibt es 2026 und wie funktioniert die Förderung im Überblick?

Die KfW-Förderung 2026 gliedert sich nach Vorhaben: Für Neubau und Kauf gibt es das Wohneigentumsprogramm 124, den Klimafreundlichen Neubau 297/298 und das Familienprogramm Wohneigentum für Familien 300; für Bestand und Sanierung den Wohngebäude-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss, die Heizungsförderung 458, den Ergänzungskredit 358/359 sowie Förderungen für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz. Vergeben wird entweder ein zinsverbilligter Kredit über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner oder – bei der Heizung – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss über das Portal Meine KfW. Für alle Programme gilt: Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Maßnahmenbeginn gestellt werden, bei energetischen Maßnahmen ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena/energie-effizienz-experten.de) einzubinden. Zum 21. Juli 2026 hat die KfW im Rahmen der BEG-Anpassung Förderbedingungen überarbeitet, für bis zum 20. Juli 2026 gestellte Anträge gilt Bestandsschutz.

Programm-Übersicht 2026 auf einen Blick

Es gibt kein einzelnes Programm namens „KfW-Förderung“. Stattdessen ordnen Sie Ihr Vorhaben einer nummerierten Produktfamilie zu. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Programme für private Bauherren, Käufer und Modernisierer 2026 zusammen.

VorhabenProgramm (Nummer)FörderartFörderhöhe 2026
Kauf/Bau selbstgenutztWohneigentumsprogramm 124Kreditbis 100.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis 35 Jahre
Klimafreundlicher Neubau297/298Kreditbis 100.000 € je Wohnung (Effizienzhaus 55 befristet bis 31.12.2026)
Familie, Neubau/ErstkaufWohneigentum für Familien 300Kredit170.000–270.000 €
Familie, BestandskaufJung kauft Alt 308Kredit100.000 / 125.000 / 150.000 € (1 / 2 / 3+ Kinder)
Sanierung BestandWohngebäude-Kredit 261Kredit + Tilgungszuschussbis 150.000 € je Wohneinheit, Zuschuss bis 40 %
HeizungstauschHeizungsförderung 458Zuschuss30 % bis max. 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %
Ergänzung zum ZuschussErgänzungskredit 358/359Kreditbis 120.000 € je Wohneinheit
Altersgerecht/EinbruchschutzAltersgerecht Umbauen 159Kreditbis 50.000 € je Wohnung
BarrierereduzierungInvestitionszuschuss 455-BZuschuss10 % bis 12,5 %, bis 2.500 € je Wohneinheit – Verfügbarkeit abhängig von den Haushaltsmitteln

Kauf und Neubau: 124, 297/298, 300 und Jung kauft Alt 308

Das Wohneigentumsprogramm 124 ist der Klassiker für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Es gewährt einen Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren, ohne Einkommensgrenze und ohne energetische Auflagen. Es ist damit das flexibelste Programm, bietet aber den geringsten Zinsvorteil.

Der Klimafreundliche Neubau 297/298 fördert energieeffiziente Neubauten. Wer den Effizienzhaus-55-Standard erreicht, erhält bis zu 100.000 Euro je Wohnung zu einem Zinssatz ab 1,00 Prozent, wobei die Effizienzhaus-55-Variante befristet ist und spätestens am 31. Dezember 2026 ausläuft. Wärme muss vollständig aus erneuerbaren Energien kommen. Die höheren Effizienzhaus-40-Stufen mit Nachhaltigkeitsklasse QNG laufen darüber hinaus weiter.

Familien mit Kindern haben zwei eigene Wege. Das Programm Wohneigentum für Familien 300 richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiterem Kind); der Kredit reicht je nach Kinderzahl und Effizienzstufe von 170.000 bis 270.000 Euro und ist auf den klimafreundlichen Neubau zugeschnitten. Für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes greift dagegen Jung kauft Alt 308: Hier gibt es je nach Kinderzahl bis zu 100.000, 125.000 oder 150.000 Euro (1, 2 oder 3 und mehr Kinder), ebenfalls mit der Einkommensgrenze von 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Voraussetzungen sind ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt und ein Objekt der Energieeffizienzklasse F, G oder H. Wer 308 nutzt, verpflichtet sich, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten mindestens auf Effizienzhaus 85 EE zu sanieren – ein wichtiges Detail für die Kalkulation.

Sanierung, Heizung und Ergänzung: 261, 458 und 358/359

Für die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes ist der Wohngebäude-Kredit 261 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zentral. Er kombiniert ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und Boni in der Spitze bis zu 40 Prozent der Kreditsumme erlässt. Das Programm 261 ist ein reines Sanierungs- und Bestandsprogramm – den Neubau fördert die KfW über 297/298. Die Details zum Tilgungszuschuss vertiefen wir im eigenen Ratgeber.

Beim Heizungstausch greift die Heizungsförderung 458 als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

BausteinHöhe 2026Bedingung
Grundförderung30 %für alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig vom Alter; bei Gas- und Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € – mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt jeweils 10.000 € höher (einmalig, unabhängig von der Kinderzahl)
Maximaler Fördersatz70 %, bei geringem Einkommen 80 %Deckelung je Wohneinheit für Selbstnutzer; 80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €

In der Summe erhalten selbstnutzende Eigentümer höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten; für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro – mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt bis 40.000 Euro – sind bis zu 80 Prozent möglich. Die genannten Sätze gelten für Antragstellungen ab dem 21. Juli 2026. Zum 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 27.250 Euro; danach sinken beide halbjährlich weiter. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.

Reicht der Zuschuss nicht, ergänzt der zinsverbilligte Ergänzungskredit 358/359 die Finanzierung: Er stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Vorfinanzierung von Heizungstausch und energetischen Maßnahmen bereit und ist mit dem Zuschuss 458 kombinierbar.

Altersgerecht umbauen und Einbruchschutz: 159 und 455-B

Wer barrierefrei umbaut, nutzt den Kredit Altersgerecht Umbauen 159. Er stellt bis zu 50.000 Euro je Wohnung für Barriereabbau und Einbruchschutz bereit – altersunabhängig und auch für Mieter. Über diesen Kredit 159 wird 2026 auch Einbruchschutz gefördert, etwa einbruchhemmende Türen, Fenstergitter oder Alarmanlagen. Als Alternative zum Kredit gibt es für die Barrierereduzierung den Investitionszuschuss 455-B mit 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2.500 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Ob dieser Zuschuss zum Zeitpunkt Ihres Antrags bereitsteht, hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab und sollte tagesaktuell auf kfw.de geprüft werden.

Kredit oder Zuschuss – der Unterschied und der Antragsweg

Die KfW arbeitet mit zwei Instrumenten. Ein Kredit wird zinsverbilligt vergeben und später getilgt; ein Zuschuss ist Geld, das Sie nicht zurückzahlen. Der Antragsweg unterscheidet sich entsprechend.

KreditZuschuss
Rückzahlungja, zinsverbilligtnein
Antrag überHausbank / FinanzierungspartnerPortal „Meine KfW“
Typische Programme124, 261, 297/298, 300, 308, 358/359, 159Heizungsförderung 458, Investitionszuschuss 455-B

Wichtig ist das sogenannte Durchleitungsprinzip: KfW-Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner, der das Förderdarlehen an Sie durchreicht. Und ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Ein KfW-Kredit ist Fremdkapital und zählt gegenüber der Bank nicht als Eigenkapital. Die Förderung senkt Ihre Zinslast, ersetzt aber nicht den Eigenkapitalanteil, den Ihre Bank für die Hauptfinanzierung erwartet.

Antrag immer vor Beginn – und der Energieeffizienz-Experte

Der wichtigste Grundsatz gilt für jedes Programm: Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Maßnahmenbeginn gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen und kostet die komplette Förderung. Bei allen energetischen Programmen – 261, 297/298, 458 und der Sanierungspflicht bei 308 – müssen Sie außerdem eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena) einbinden. Diese Fachperson bestätigt den Effizienzstandard und ist Voraussetzung für die Auszahlung.

KfW oder BAFA – wer fördert was

Neben der KfW ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der zweite Träger der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Grob gilt: Die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, den Neubau, den Kauf und den Heizungstausch, das BAFA einzelne Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.

KfWBAFA
Förderartzinsverbilligte Kredite + Zuschuss (Heizung)Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Zuständig fürEffizienzhaus-Sanierung, Neubau, Kauf, HeizungstauschEinzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik)
AntragswegFinanzierungspartner / Meine KfWonline beim BAFA

Eine Kombination ist möglich, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird.

Was die BEG-Anpassung zum 21. Juli 2026 ändert

Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Förderbedingungen im Rahmen der BEG-Anpassung überarbeitet. Für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, gilt Bestandsschutz zu den bisherigen Konditionen. Weil die KfW Programmnummern, Sätze und Boni laufend anpasst, sollten Sie die konkreten Konditionen vor Antragstellung tagesaktuell prüfen oder prüfen lassen.

Ehrliche Nachteile der KfW-Förderung

Die Förderung ist attraktiv, aber kein Selbstläufer. Sie sollten diese Punkte kennen:

  • Bindungsfristen und Selbstnutzung: Programme wie 300 und 308 verlangen jahrelange Selbst- und Wohnnutzung; ein Verkauf innerhalb der Frist kann die Förderung gefährden.
  • Effizienzstandards und Sanierungspflicht: Bei 261, 297/298 und 308 sind technische Ziele verbindlich. Verfehlen Sie den Standard, drohen Zinsaufschläge oder der Verlust des Zuschusses.
  • Bürokratie und Baubegleitung: Der verpflichtende Energieeffizienz-Experte und die Nachweise kosten Zeit und Geld.
  • Kein Rechtsanspruch: Auf die meisten KfW-Programme besteht kein gesetzlicher Anspruch; die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Mittel.
  • Kein Eigenkapitalersatz: Wie oben beschrieben, zählt ein KfW-Kredit nicht als Eigenkapital – ein häufiger Trugschluss in der Finanzierungsplanung.

Gerade wegen dieser Fallstricke lohnt es sich, Programmwahl und Timing früh zu klären – dazu unten mehr.

KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss

Sanieren Sie eine Bestandsimmobilie energetisch oder kaufen Sie ein frisch saniertes Effizienzhaus, ist der Wohngebäude-Kredit 261 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Ihr Weg. Das Programm koppelt ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit an einen Tilgungszuschuss: Er erlässt einen Teil der Schuld und steigt mit der erreichten Effizienzhaus-Stufe sowie möglichen Boni bis in die Spitze von 40 Prozent.

Ein häufiges Missverständnis: Der 261 ist ausdrücklich ein Sanierungs- und Bestandsprogramm, nicht das Neubauprogramm. Den klimafreundlichen Neubau fördert die KfW über 297/298. Die Grundförderung liegt je Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 und 15 Prozent und wächst über die Boni für ein besonders sanierungsbedürftiges Gebäude oder eine serielle Sanierung.

Mehr dazu im ausführlichen Ratgeber zum KfW 261.

KfW 55: der Effizienzhaus-55-Standard, kein eigenes Programm

Hinter KfW 55 steckt kein eigener Kredit, sondern ein energetisches Ziel: der Effizienzhaus-55-Standard. Ein solches Gebäude braucht nur rund 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzhauses. Erreicht ein Neubau diesen Wert, läuft die Förderung über den Klimafreundlichen Neubau 297/298 – befristet bis spätestens 31. Dezember 2026; bei der Sanierung übernimmt der Kredit 261 mit Tilgungszuschuss.

Der oft gesuchte eigenständige KfW-55-Kredit existiert also nicht: Die Zahl beschreibt den Gebäudestandard, nicht das Programm. Wer nach ihr sucht, landet je nach Vorhaben bei einem der beiden genannten Wege.

Mehr dazu im ausführlichen Ratgeber zum KfW 55.

BayernLabo: die ergänzende bayerische Landesförderung (nicht KfW)

Neben der bundesweiten KfW-Förderung besteht in Bayern eine eigene Landesförderung: die BayernLabo, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Sie ist ein staatliches Förderinstitut innerhalb der BayernLB – ausdrücklich nicht die KfW und keine Geschäftsbank. Ihr Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm fördert selbstgenutztes Wohneigentum unterhalb einer Einkommensgrenze mit einem zinsverbilligten Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten plus einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind.

Für Käufer in München und Bayern ist das der entscheidende regionale Baustein: Die BayernLabo-Förderung lässt sich mit einer passenden KfW-Förderung und dem Hauptdarlehen kombinieren. So verbinden Sie Bundes- und Landesmittel in einer Finanzierung.

Mehr dazu im ausführlichen Ratgeber zur BayernLabo.

Wie fügt sich die KfW-Förderung in Ihre Gesamtfinanzierung in München ein?

Die KfW-Förderung ist fast nie die ganze Finanzierung, sondern ein Baustein neben dem Hauptdarlehen Ihrer Bank – gerade beim Kauf oder Bau einer hochwertigen Immobilie in München. Weil der KfW-Antrag zwingend vor dem Kaufvertrag liegen muss, im Münchner Bieterwettbewerb nach der Angebotsabgabe aber oft nur 48 bis 72 Stunden bis zur Entscheidung bleiben, sollten Programmwahl und Antragsweg schon vor der Immobiliensuche geklärt sein. Als Ihr persönlicher Finanzierungsspezialist mit Zugang zu über 400 Finanzierungspartnern koordiniere ich Förderdarlehen, Landesförderung und Hauptfinanzierung aus einer Hand, inklusive Rangfolge im Grundbuch und Abstimmung mit Ihrem Energieeffizienz-Experten – bei Bedarf mit einem Finanzierungszertifikat innerhalb von 48 Stunden, mit dem Sie Ihre Handlungsfähigkeit gegenüber Verkäufer und Makler belegen. Meine Zulassung nach § 34i Abs. 1 GewO (Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09) und die Konzernstärke der Postbank Finanzberatung AG bei zugleich freier Bankenwahl stehen hinter jeder Empfehlung.

Warum sollten Sie den KfW-Antrag im Münchner Bieterwettbewerb schon vor der Immobiliensuche vorbereiten?

Die wichtigste Regel jeder KfW-Förderung lautet: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag beziehungsweise vor Maßnahmenbeginn stehen. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen und kostet die komplette Förderung. Im Münchner Bieterwettbewerb entscheidet sich nach der Angebotsabgabe oft binnen 48 bis 72 Stunden, wer den Zuschlag bekommt – zu wenig Zeit, um Programmwahl, Effizienzhaus-Stufe und Antragsweg dann erst noch zu klären.

Wer die Förderung erst nach der Zusage bedenkt, verliert sie in der Regel. Deshalb klären wir die passende Programmwahl und den Antragsweg, bevor Sie ernsthaft besichtigen. So sind Sie im entscheidenden Moment handlungsfähig – mit einem Finanzierungszertifikat innerhalb von 48 Stunden belegen Sie gegenüber Verkäufer und Makler, dass Ihre Finanzierung samt Förderung steht.

Wie verzahne ich KfW-Förderung, BayernLabo und Hauptdarlehen zu einer stimmigen Gesamtfinanzierung?

Eine hochwertige Finanzierung in München besteht meist aus mehreren Bausteinen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Eigenkapital bildet die Basis, die zinsverbilligten Förderkredite der KfW und – in Bayern – der BayernLabo ergänzen sie, und das Hauptdarlehen Ihrer Bank schließt die Lücke. Entscheidend sind die saubere Rangfolge im Grundbuch und die Abstimmung der Programme untereinander, damit sich Förder- und Bankdarlehen nicht gegenseitig ausschließen.

BausteinRolle in der Gesamtfinanzierung
EigenkapitalBasis und Sicherheitspuffer, senkt den Beleihungsauslauf
KfW-Förderkredit / ZuschussZinsverbilligter Baustein je Vorhaben (Kauf, Neubau, Sanierung, Heizung)
BayernLabo-Landesförderung (nicht KfW)Ergänzendes bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, stapelbar mit der KfW
Hauptdarlehen der BankSchließt die verbleibende Finanzierungslücke

Diese Bausteine koordiniere ich aus einer Hand: Aus dem Zugriff auf über 400 Finanzierungspartner wähle ich das passende Hauptdarlehen und stimme es mit Förder- und Landesmitteln ab – Konzernstärke der Postbank Finanzberatung AG bei zugleich freier Bankenwahl. Ich begleite Sie im gesamten Raum München und im Umland, von Starnberg über Dachau und Fürstenfeldbruck bis Erding.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Die häufigsten Fragen rund um die KfW-Förderung 2026 – von der Grundlage über die einzelnen Programme bis zu Antrag, Voraussetzungen und den Änderungen zum 21. Juli 2026 – kurz und belegbar beantwortet.

Was ist die KfW-Förderung überhaupt?

Die KfW ist die bundeseigene Förderbank der Bundesrepublik (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und unterstützt Privatpersonen bei Neubau, Kauf, Sanierung und Heizungstausch. Sie vergibt dafür zinsverbilligte Kredite und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ein einzelnes Programm namens „KfW-Förderung“ gibt es nicht – der Begriff steht für ein Bündel nummerierter Förderprodukte, deren Auswahl allein vom Vorhaben abhängt.

Welche KfW-Förderprogramme gibt es aktuell 2026?

Die KfW-Programme lassen sich 2026 nach Vorhaben ordnen. Für Neubau und Kauf gibt es das Wohneigentumsprogramm 124, den Klimafreundlichen Neubau 297/298, das Wohneigentum für Familien 300 sowie Jung kauft Alt 308. Für Bestand und Sanierung stehen der Wohngebäude-Kredit 261, die Heizungsförderung 458, der Ergänzungskredit 358/359 sowie Förderungen für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz bereit.

Welche KfW-Förderung gibt es für den Neubau oder Kauf einer Immobilie?

Für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie bietet das Wohneigentumsprogramm 124 einen Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, ohne Einkommensgrenze und ohne energetische Anforderungen. Wer klimafreundlich neu baut, nutzt zusätzlich den Klimafreundlichen Neubau 297/298 mit besonders zinsgünstigen Konditionen. Beide Programme laufen als zinsverbilligter Kredit über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner.

Welche KfW-Förderung gibt es für die Sanierung einer Bestandsimmobilie?

Wer eine Bestandsimmobilie energetisch saniert, nutzt den Wohngebäude-Kredit 261 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er verbindet ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und Boni in der Spitze bis zu 40 Prozent der Schuld erlässt. Das Programm 261 ist ein Sanierungsprogramm – den Neubau fördert die KfW über 297/298.

Was ist der Klimafreundliche Neubau und wie hoch ist die Förderung?

Der Klimafreundliche Neubau (KFN) fördert den Bau oder Ersterwerb besonders energieeffizienter, klimaschonender Wohngebäude über die Programme 297/298. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung, der Zinssatz beginnt bei rund 1,00 Prozent, und gefördert wird nur, wer die Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Effizienzhaus-55-Standard im Neubau ist dabei befristet und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 aus.

Was ist das Programm Wohneigentum für Familien und wer bekommt es?

Das Wohneigentum für Familien 300 richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie an Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen oder kaufen. Der Kredit liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro; das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro betragen, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. „Jung kauft Alt“ (308) ergänzt dies für Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwerben – die Konditionen 2026 prüfen Sie am besten tagesaktuell auf kfw.de.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 und wer bekommt 70 Prozent?

Die Heizungsförderung 458 bezuschusst den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie besteht aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen – bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren seit Inbetriebnahme –, und einem Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Die Summe der Bausteine ist auf 70 Prozent begrenzt; bis zu 80 Prozent sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 30.000 Euro nicht übersteigt – mit einem Kind unter 18 Jahren 40.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss damit bei 22.400 Euro.

Wofür ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359 gedacht und wie hoch ist er?

Der Ergänzungskredit 358/359 ist ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Er dient dazu, den Heizungstausch und weitere energetische Maßnahmen zu finanzieren oder vorzufinanzieren, und lässt sich mit dem Zuschuss 458 kombinieren. Die Zinsverbilligung gilt für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro.

Wie wird altersgerechter Umbau von der KfW gefördert?

Altersgerechten Umbau und Barrierereduzierung fördert die KfW über das Programm Altersgerecht Umbauen (159) als zinsgünstigen Kredit. Damit lassen sich etwa bodengleiche Duschen, breitere Türen oder der Abbau von Schwellen finanzieren. Ob 2026 zusätzlich ein Investitionszuschuss bereitsteht und wie hoch der Höchstbetrag ausfällt, hängt von den verfügbaren Mitteln ab und sollte tagesaktuell auf kfw.de geprüft werden.

Wie wird Einbruchschutz von der KfW gefördert?

Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz – etwa einbruchhemmende Türen, Fenster oder Alarmanlagen – lassen sich über das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159) mitfinanzieren. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Da Zuschussvarianten und Budgets für den Einbruchschutz in der Vergangenheit mehrfach angepasst wurden, prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit 2026 direkt auf kfw.de.

Werden KfW-Förderungen als Kredit oder als Zuschuss vergeben?

Die KfW vergibt beides. Kredite sind zinsverbilligte Darlehen, die Sie zurückzahlen – teils mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt; sie laufen über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner. Zuschüsse wie die Heizungsförderung 458 sind dagegen nicht rückzahlbar und werden direkt über das Kundenportal Meine KfW beantragt.

Wer ist antragsberechtigt bzw. wer bekommt eine KfW-Förderung?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Privatpersonen, die selbst bauen, kaufen, sanieren oder ihre Heizung tauschen. Je nach Programm kommen Voraussetzungen hinzu – etwa Einkommensgrenzen beim Familienprogramm 300 oder das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards bei 261 und 297/298. Für alle Programme gilt: Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Maßnahmenbeginn gestellt werden, bei energetischen Vorhaben unter Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.

Wie und wo beantrage ich die KfW-Förderung, und muss der Antrag vor Beginn gestellt werden?

Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner; Zuschüsse wie die Heizungsförderung laufen über das Portal Meine KfW. Entscheidend ist das Timing: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag oder dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen und kostet die komplette Förderung.

Brauche ich für die KfW-Förderung einen Experten für Energieeffizienz?

Bei energetischen Vorhaben wie der Sanierung zum Effizienzhaus (261) oder dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz verpflichtend einzubinden. Sie oder er bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Umsetzung; zu finden sind die zugelassenen Fachleute über die Expertenliste des Bundes unter energie-effizienz-experten.de. Für rein finanzielle Programme ohne energetische Anforderung, etwa das Wohneigentumsprogramm 124, ist kein Energieeffizienz-Experte nötig.

Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren, und was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?

In vielen Fällen ja. KfW-Programme lassen sich untereinander kombinieren – etwa der Zuschuss 458 mit dem Ergänzungskredit 358/359 – und zusätzlich mit einer Landesförderung wie der bayerischen BayernLabo stapeln. Der Unterschied zum BAFA: Die KfW vergibt vor allem zinsverbilligte Kredite sowie den Heizungszuschuss, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzelne Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster als direkten Zuschuss fördert.

Was ändert sich 2026 an den Förderbedingungen?

Zum 21. Juli 2026 hat die KfW im Rahmen der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude Förderbedingungen überarbeitet. Für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, gilt Bestandsschutz zu den bisherigen Konditionen. Weil sich Programme, Sätze und Fristen kurzfristig ändern können, sollten Sie die für Ihr Vorhaben geltenden Bedingungen vor Antragstellung prüfen.

Welche Nachteile hat die KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die Aufwand bedeuten. Energetische Programme verlangen das Erreichen fester Effizienzstandards samt kostenpflichtiger Baubegleitung durch einen Experten, es gelten Bindungs- und Nutzungsfristen, und der Antrag muss bürokratisch vor Beginn gestellt werden. Hinzu kommt: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, und ein KfW-Darlehen zählt bei der Bank nicht als Eigenkapital, sondern als zusätzliche Verbindlichkeit.

Fazit

Die KfW-Förderung 2026 ist kein einzelnes Programm, sondern ein Bündel nummerierter Kredite und Zuschüsse für Neubau, Kauf, Sanierung und Heizung – mit einem Landes-Pendant in Form der BayernLabo. Entscheidend sind die richtige Programmwahl, der rechtzeitige Antrag vor Kaufvertrag oder Baubeginn und die saubere Verzahnung von Förderung und Hauptdarlehen. Gerade im schnellen Münchner Markt zählt Vorbereitung mehr als Reaktion. Wenn Sie in München oder im Umland kaufen, bauen oder sanieren, unterstütze ich Sie dabei, Förderung, Landesmittel und Finanzierung optimal zu kombinieren – unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Über den Autor
Markus Jakobides

Markus Jakobides

Baufinanzierungsberater & Vertriebsleiter

Baufinanzierungsberater in München und selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG mit Zugriff auf über 400 Finanzierungspartner. Seit 2008 im Bankwesen, seit 2012 auf Immobilienfinanzierung spezialisiert. Baut seit rund zehn Jahren ein eigenes Immobilienportfolio auf und kennt die Finanzierung damit auch aus Kundensicht. Lebt mit Familie in München.

  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
  • Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09
  • Selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG
  • Vertriebsleiter Postbank Finanzberatung AG (seit 2018)
  • Bankausbildung seit 2008, Spezialisierung Baufinanzierung seit 2012
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist die KfW-Förderung überhaupt?
Die KfW ist die bundeseigene Förderbank der Bundesrepublik (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und unterstützt Privatpersonen bei Neubau, Kauf, Sanierung und Heizungstausch. Sie vergibt dafür zinsverbilligte Kredite und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ein einzelnes Programm namens „KfW-Förderung“ gibt es nicht – der Begriff steht für ein Bündel nummerierter Förderprodukte, deren Auswahl allein vom Vorhaben abhängt.
Welche KfW-Förderprogramme gibt es aktuell 2026?
Die KfW-Programme lassen sich 2026 nach Vorhaben ordnen. Für Neubau und Kauf gibt es das Wohneigentumsprogramm 124, den Klimafreundlichen Neubau 297/298, das Wohneigentum für Familien 300 sowie Jung kauft Alt 308. Für Bestand und Sanierung stehen der Wohngebäude-Kredit 261, die Heizungsförderung 458, der Ergänzungskredit 358/359 sowie Förderungen für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz bereit.
Welche KfW-Förderung gibt es für den Neubau oder Kauf einer Immobilie?
Für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie bietet das Wohneigentumsprogramm 124 einen Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, ohne Einkommensgrenze und ohne energetische Anforderungen. Wer klimafreundlich neu baut, nutzt zusätzlich den Klimafreundlichen Neubau 297/298 mit besonders zinsgünstigen Konditionen. Beide Programme laufen als zinsverbilligter Kredit über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner.
Welche KfW-Förderung gibt es für die Sanierung einer Bestandsimmobilie?
Wer eine Bestandsimmobilie energetisch saniert, nutzt den Wohngebäude-Kredit 261 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er verbindet ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und Boni in der Spitze bis zu 40 Prozent der Schuld erlässt. Das Programm 261 ist ein Sanierungsprogramm – den Neubau fördert die KfW über 297/298.
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 und wer bekommt 70 Prozent?
Die Heizungsförderung 458 bezuschusst den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie besteht aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen – bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren seit Inbetriebnahme –, und einem Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Die Summe der Bausteine ist auf 70 Prozent begrenzt; bis zu 80 Prozent sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 30.000 Euro nicht übersteigt – mit einem Kind unter 18 Jahren 40.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss damit bei 22.400 Euro.
Werden KfW-Förderungen als Kredit oder als Zuschuss vergeben?
Die KfW vergibt beides. Kredite sind zinsverbilligte Darlehen, die Sie zurückzahlen – teils mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt; sie laufen über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner. Zuschüsse wie die Heizungsförderung 458 sind dagegen nicht rückzahlbar und werden direkt über das Kundenportal Meine KfW beantragt.
Wer ist antragsberechtigt bzw. wer bekommt eine KfW-Förderung?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Privatpersonen, die selbst bauen, kaufen, sanieren oder ihre Heizung tauschen. Je nach Programm kommen Voraussetzungen hinzu – etwa Einkommensgrenzen beim Familienprogramm 300 oder das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards bei 261 und 297/298. Für alle Programme gilt: Der Antrag muss vor Kaufvertrag oder Maßnahmenbeginn gestellt werden, bei energetischen Vorhaben unter Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Wie und wo beantrage ich die KfW-Förderung, und muss der Antrag vor Beginn gestellt werden?
Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner; Zuschüsse wie die Heizungsförderung laufen über das Portal Meine KfW. Entscheidend ist das Timing: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag oder dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen und kostet die komplette Förderung.
Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren, und was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
In vielen Fällen ja. KfW-Programme lassen sich untereinander kombinieren – etwa der Zuschuss 458 mit dem Ergänzungskredit 358/359 – und zusätzlich mit einer Landesförderung wie der bayerischen BayernLabo stapeln. Der Unterschied zum BAFA: Die KfW vergibt vor allem zinsverbilligte Kredite sowie den Heizungszuschuss, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzelne Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster als direkten Zuschuss fördert.
Welche Nachteile hat die KfW-Förderung?
Die KfW-Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die Aufwand bedeuten. Energetische Programme verlangen das Erreichen fester Effizienzstandards samt kostenpflichtiger Baubegleitung durch einen Experten, es gelten Bindungs- und Nutzungsfristen, und der Antrag muss bürokratisch vor Beginn gestellt werden. Hinzu kommt: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, und ein KfW-Darlehen zählt bei der Bank nicht als Eigenkapital, sondern als zusätzliche Verbindlichkeit.