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BayernLabo Förderung: Darlehen, Konditionen und Antrag

Bayerische Landesförderung, nicht KfW: Die BayernLabo fördert Wohneigentum mit einem zinsverbilligten Darlehen – Konditionen, Einkommensgrenze, Antrag und Auszahlung erklärt.

Was ist die BayernLabo und welchen staatlichen Förderauftrag hat sie (Förderinstitut der BayernLB, Wohnraumförderung im Freistaat Bayern)?

Die BayernLabo ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, das staatliche Förderinstitut des Freistaats Bayern für den Wohnungsbau. Als rechtlich unselbständige Anstalt innerhalb der BayernLB setzt sie im Auftrag des Freistaats die Wohnraumförderung um und ist zugleich Organ der staatlichen Wohnungspolitik. Sie vergibt zinsverbilligte Förderdarlehen und Zuschüsse für den Bau, Kauf und die Modernisierung von Wohnraum in Bayern. Anders als eine Geschäftsbank verfolgt sie keinen Gewinnzweck, sondern einen gesetzlichen Förderauftrag.

Wofür steht die Abkürzung BayernLabo?

BayernLabo ist die geläufige Kurzform für die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Der Name verweist auf ihre historische Wurzel in der staatlichen Boden- und Wohnraumfinanzierung. Heute tritt sie nach außen fast durchgängig als BayernLabo auf und bündelt unter diesem Namen die gesamte staatliche Wohnraumförderung des Freistaats.

Ihre Rolle als Organ der staatlichen Wohnungspolitik und Förderinstitut innerhalb der BayernLB ist gesetzlich verankert. Damit ist die BayernLabo keine frei am Markt agierende Bank, sondern ein Werkzeug des Landes, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Worin unterscheidet sich ein Förderinstitut von einer Geschäftsbank?

Ein Förderinstitut wie die BayernLabo handelt im öffentlichen Auftrag und nicht gewinnorientiert. Es reicht seine Mittel als zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse aus, um politisch gewollte Ziele zu erreichen – hier: Wohneigentum und Mietwohnraum in Bayern. Eine Geschäftsbank dagegen kalkuliert ihre Konditionen nach Ertrag und Risiko am freien Markt.

Für Sie als Käufer oder Bauherr bedeutet das drei Dinge:

  • Günstigere Zinsen als am freien Kapitalmarkt, weil kein Gewinnaufschlag anfällt.
  • Klare Förderbedingungen statt individueller Preisverhandlung – etwa Einkommensgrenzen und Selbstnutzungspflicht.
  • Kein Ersatz für die Hausbank: Das Förderdarlehen deckt nur einen Teil der Kosten und wird mit einem Hauptdarlehen kombiniert.

Welche Förderprogramme bietet die BayernLabo (Eigenwohnraum, Mietwohnraum, Kommunen)?

Die BayernLabo bündelt ihre Förderung in drei Bereichen: Eigenwohnraum, Mietwohnraum und kommunale Kunden. Für private Bauherren und Käufer ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung das zentrale Programm; es kombiniert ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Kinderzuschuss. Den Mietwohnungsbau fördert die BayernLabo über das Bayerische Wohnungsbauprogramm, Städte und Gemeinden über kommunale Förderkredite. Für Ihr eigenes Zuhause ist damit die Eigenwohnraumförderung der richtige Weg.

Was fördert das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm konkret (Neubau, Ersterwerb, Zweiterwerb)?

Das Programm richtet sich an Menschen, die selbstgenutzten Wohnraum in Bayern schaffen oder erwerben. Gefördert werden nach dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung drei Vorhaben:

  • Neubau eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.
  • Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums, etwa der Kauf eines neu errichteten Objekts.
  • Zweiterwerb einer bereits vorhandenen, gebrauchten Immobilie.

Voraussetzung ist stets die Selbstnutzung: Das geförderte Objekt muss Ihr eigenes Zuhause werden, nicht eine Kapitalanlage zur Vermietung.

Wie grenzt sich die BayernLabo-Förderung von der KfW-Förderung ab?

Die BayernLabo fördert als Landesinstitut den Wohnraum speziell in Bayern und knüpft ihr zinsverbilligtes Darlehen an Einkommensgrenzen und Selbstnutzung. Die KfW fördert bundesweit und stärker nach energetischen Kriterien, etwa den Standard eines Effizienzhauses oder eine Sanierung. Beide Wege schließen sich nicht aus.

Im Gegenteil: In der Praxis lässt sich das BayernLabo-Darlehen häufig mit einem KfW-Programm und dem Hauptdarlehen der Bank zu einer Gesamtfinanzierung kombinieren. So nutzen Sie den Landeszuschuss und die bundesweite Förderung parallel – vorausgesetzt, die Reihenfolge und die Bedingungen beider Programme passen zusammen.

Wer ist förderberechtigt bzw. wer bekommt eine BayernLabo-Förderung (Anspruch auf Wohneigentumsförderung)?

Förderberechtigt ist im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm vor allem, wer Wohnraum zur Selbstnutzung baut oder kauft und dessen Haushaltseinkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums sowie der Zweiterwerb vorhandener Immobilien in Bayern. Entscheidend ist das zusammengerechnete Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen nach Abzug der zulässigen Freibeträge. Vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen stehen im Fokus der Förderung.

Gilt die Förderung nur für Familien oder auch für Alleinstehende?

Die Förderung ist nicht auf Familien beschränkt. Grundsätzlich kann jeder Haushalt einen Antrag stellen, der selbstgenutzten Wohnraum in Bayern schafft und die Voraussetzungen der Eigenwohnraumförderung erfüllt – auch Alleinstehende und Paare ohne Kinder.

Familien werden allerdings spürbar stärker begünstigt: Der Kinderzuschuss und höhere Einkommensfreibeträge verbessern ihre Position deutlich. Alleinstehende mit höherem Einkommen erreichen die Einkommensgrenze dagegen schneller und fallen dann aus der Förderung.

Muss ich die geförderte Immobilie selbst bewohnen?

Ja. Die Eigenwohnraumförderung setzt die Selbstnutzung voraus: Sie müssen das geförderte Objekt selbst beziehen und dürfen es nicht als Kapitalanlage vermieten. Genau darin unterscheidet sich das Programm von einer Mietwohnraumförderung.

Ziehen Sie später aus, kann das Auswirkungen auf die Förderung haben. Klären Sie eine geplante Vermietung oder einen Auszug deshalb vorab mit der zuständigen Bewilligungsstelle, damit Sie den Förderanspruch nicht nachträglich gefährden.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der BayernLabo und welche Freibeträge kann ich bei der Einkommensberechnung abziehen?

Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und veröffentlicht; sie richten sich nach der Haushaltsgröße. Nicht pauschal angeben lässt sich, welches Bruttoeinkommen ihnen entspricht: maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5 bis 7 BayWoFG, also das Einkommen nach Abzug der Freibeträge. Ob Ihr Haushalt darunter liegt, prüfen Sie am einfachsten über den Förderlotsen. Maßgeblich ist das zusammengerechnete Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, von dem Sie bestimmte Freibeträge abziehen dürfen. Für Ehe- und Lebenspartner sind bis zum siebten Jahr nach der Eheschließung 5.000 Euro abziehbar, bei einem Grad der Behinderung ab 50 je 4.000 Euro und für Unterhaltszahlungen je nach Fall bis zu 6.000 Euro. Auch wer knapp über der Grenze liegt, kann seine Möglichkeiten von der Bewilligungsstelle prüfen lassen.

Welche Freibeträge gelten im Überblick?

Von Ihrem zusammengerechneten Haushaltseinkommen ziehen Sie vor dem Abgleich mit der Grenze die zulässigen Freibeträge ab. Die auf der Eigenwohnraumförderung der BayernLabo veröffentlichten Freibeträge sind:

Freibetrag fürAbziehbarer Betrag
Ehe- bzw. Lebenspartner (bis zum 7. Jahr nach der Eheschließung)5.000 Euro
Grad der Behinderung ab 50je 4.000 Euro
Unterhaltszahlungen (je nach Fall)bis zu 6.000 Euro

Als Einkommensgrenze dürfen in der Förderentscheidung nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes höchstens 28.300 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 43.200 Euro für einen Zweipersonenhaushalt angesetzt werden; für jede weitere zum Haushalt zählende Person kommen 10.700 Euro hinzu, für jedes Kind noch einmal 3.200 Euro. Ob Ihr Haushalt darunter liegt, prüfen Sie am einfachsten vorab über den Förderlotsen.

Was zählt alles zum anrechenbaren Haushaltseinkommen?

Angerechnet wird das Jahreseinkommen aller Personen, die dauerhaft in Ihrem Haushalt leben – also nicht nur Ihr eigenes Gehalt, sondern auch das Ihres Partners und weiterer erwerbstätiger Haushaltsmitglieder. Zusammengezählt wird das Einkommen vor Abzug der Freibeträge.

Erst nach dieser Summe greifen die Freibeträge und mindern das anrechenbare Einkommen. Weil die genaue Berechnung von Ihrer Haushaltszusammensetzung abhängt, führt der Förderlotse Sie durch die relevanten Angaben und errechnet daraus eine erste Einschätzung.

Wie hoch sind Zinssätze, Darlehenshöhe, Tilgung und Zinsbindung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms?

Das Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, mindestens jedoch 15.000 Euro. Die Tilgung liegt bei 2,00 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr, und Sie wählen zwischen einer 10- oder 15-jährigen Zinsbindung. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt des Darlehensangebots und beträgt aktuell 2,65 Prozent nominal (2,72 Prozent effektiv) bei zehn Jahren und 2,95 Prozent nominal (3,03 Prozent effektiv) bei fünfzehn Jahren Bindung (Zinsinformation der BayernLabo, Stand 9. Januar 2026). Maßgeblich ist der Zinssatz zum Zeitpunkt des Darlehensangebots; eine Zinsgarantie besteht nicht. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der sich auf das nötige Eigenkapital anrechnen lässt.

Konditionen-Überblick: Darlehenshöhe, Tilgung, Zinsbindung und Kinderzuschuss auf einen Blick

Die Eckdaten des Programms fasst die BayernLabo in ihrer Eigenwohnraumförderung so zusammen:

KonditionAusprägung
Darlehenshöhebis zu 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten
Mindestbetrag15.000 Euro
Tilgung2,00 Prozent jährlich zzgl. ersparter Zinsen (ab dem 2. Jahr)
Zinsbindungwahlweise 10 oder 15 Jahre
Kinderzuschuss5.000 Euro je Kind, anrechenbar auf das Eigenkapital
Mindesteigenleistung15 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten
Rang der Sicherheitaußerhalb des erststelligen Beleihungsraums von etwa einem Drittel, aber innerhalb von 85 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten

Der Kinderzuschuss senkt den Eigenkapitalbedarf spürbar: Bei zwei Kindern sind das 10.000 Euro, die Sie nicht selbst aufbringen müssen.

Wie viel Eigenkapital verlangt die BayernLabo?

Sie müssen mindestens 15 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten selbst tragen. Als Eigenleistung zählen eigenes Geld und/oder das eigene Grundstück; bei der Mindesteigenleistung können außerdem Zuschüsse berücksichtigt werden – dazu gehört der Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erreicht die Mindesteigenleistung also bereits 10.000 Euro früher als ein Haushalt ohne Kinder.

Für die Absicherung gilt: Das Förderdarlehen steht im Rang nach dem erststelligen Beleihungsraum von etwa einem Drittel der veranschlagten Gesamtkosten, also nach Kapitalmarkt- und Bauspardarlehen entsprechender Höhe – aber innerhalb von 85 Prozent der Gesamtkosten und damit im Rang vor sonstigen Fördermitteln. Praktisch heißt das: Sie brauchen zusätzlich ein Hauptdarlehen, und die Rangfolge im Grundbuch muss von Anfang an zur Förderung passen.

Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze und wo finde ich sie tagesaktuell?

Der Zinssatz steht erst mit dem Darlehensangebot fest, weil er sich am Kapitalmarkt orientiert. Die Zinsinformation Eigenwohnraum der BayernLabo weist zum Stand 9. Januar 2026 diese Konditionen aus:

ZinsbindungNominalzinsEffektivzinsTilgung
10 Jahre2,65 Prozent2,72 Prozent2,00 Prozent
15 Jahre2,95 Prozent3,03 Prozent2,00 Prozent

Weil sich diese Sätze mit dem Kapitalmarkt ändern, prüfen Sie den tagesaktuellen Stand vor Ihrer Kalkulation direkt in der Zinsinformation der BayernLabo. Die hier genannten Werte sind der Stand vom 9. Januar 2026.

Wie prüfe ich online über den Förderlotsen vorab, ob ich förderberechtigt bin?

Mit dem kostenlosen Förderlotsen im Serviceportal der BayernLabo prüfen Sie in wenigen Minuten online, ob Sie voraussichtlich förderfähig sind. Sie geben dazu Angaben zu Haushalt, Einkommen und Vorhaben ein und erhalten eine erste Einschätzung, ohne sich vorab registrieren zu müssen. Fällt die Prüfung positiv aus, zeigt Ihnen der Förderlotse anhand der Postleitzahl des Objekts direkt die zuständige Bewilligungsstelle an. Der Förderlotse ersetzt keine verbindliche Zusage, gibt Ihnen aber früh Klarheit für Ihre Planung.

1. Förderlotse im Serviceportal öffnen

Rufen Sie den Förderlotsen im Serviceportal der BayernLabo auf. Der Vorabcheck über den Förderlotsen ist kostenlos und erfordert für die erste Einschätzung noch keine Registrierung.

2. Angaben zu Haushalt, Einkommen und Vorhaben eingeben

Tragen Sie ein, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben, wie hoch das zusammengerechnete Einkommen ist und um welches Vorhaben es geht – Neubau, Ersterwerb oder Zweiterwerb. Halten Sie dafür grobe Zahlen zu Einkommen und geplanten Gesamtkosten bereit.

3. Einschätzung und zuständige Bewilligungsstelle erhalten

Der Förderlotse zeigt Ihnen sofort, ob eine Förderung voraussichtlich in Betracht kommt. Fällt das Ergebnis positiv aus, nennt er Ihnen anhand der Postleitzahl des Objekts direkt die örtlich zuständige Bewilligungsstelle als nächsten Anlaufpunkt.

Ist das Ergebnis des Förderlotsen verbindlich?

Nein. Der Förderlotse liefert eine unverbindliche Vorabeinschätzung, keine verbindliche Förderzusage. Die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle nach Prüfung Ihres vollständigen Antrags.

Trotzdem ist der Check wertvoll: Er zeigt Ihnen früh, ob sich der Aufwand lohnt, und bewahrt Sie davor, Zeit in einen aussichtslosen Antrag zu stecken. Für Ihre Planung schaffen Sie damit früh eine belastbare Orientierung.

Wie stelle ich den BayernLabo-Förderantrag und verwalte ihn online über das Serviceportal (Anmeldung/Registrierung)?

Den BayernLabo-Förderantrag stellen Sie online über den Förderlotsen im Serviceportal, und zwar zwingend vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss. Zuerst prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit und lassen sich die zuständige Bewilligungsstelle anzeigen, anschließend registrieren Sie sich mit Ihrer BayernID und legen ein Benutzerkonto an. Danach füllen Sie den Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch, etwa Einkommensteuererklärung, die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen und eine Gesamtkostenaufstellung. Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag eigenverantwortlich und leitet ihn bei positivem Ergebnis zur bankmäßigen Prüfung an die BayernLabo weiter.

1. Rechtzeitig vor Vorhabensbeginn starten

Beginnen Sie den Antrag, bevor Sie den Bauauftrag vergeben oder den Kaufvertrag unterschreiben. Ein Antrag, der erst nach Vorhabensbeginn gestellt wird, ist nicht mehr förderfähig – dieser Punkt entscheidet über den gesamten Anspruch.

2. Förderfähigkeit prüfen und Bewilligungsstelle anzeigen lassen

Nutzen Sie zuerst den Förderlotsen, um Ihre Förderfähigkeit einzuschätzen. Er zeigt Ihnen anhand der Postleitzahl des Objekts die örtlich zuständige Bewilligungsstelle an, an die Ihr Antrag geht.

3. Mit der BayernID registrieren und Benutzerkonto anlegen

Melden Sie sich mit Ihrer BayernID im Serviceportal an und legen Sie ein Benutzerkonto an. Die BayernID ist das zentrale Konto für digitale Verwaltungsleistungen des Freistaats; über sie weisen Sie Ihre Identität für den Online-Antrag nach. Über das Konto verwalten Sie den Antrag später und sehen seinen Bearbeitungsstand.

4. Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen

Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die geforderten Nachweise hoch – in der Regel Einkommensteuererklärung, die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen und eine Gesamtkostenaufstellung Ihres Vorhabens. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung und vermeiden Rückfragen.

5. Prüfung durch Bewilligungsstelle und BayernLabo

Die Bewilligungsstelle prüft Ihren Antrag eigenverantwortlich. Fällt das Ergebnis positiv aus, leitet sie den Vorgang zur abschließenden bankmäßigen Prüfung an die BayernLabo weiter, die anschließend über die Darlehenszusage entscheidet.

In welchem Zusammenhang steht die BayernLabo mit der BayernLB?

Die BayernLabo ist rechtlich eine unselbständige Anstalt innerhalb der BayernLB, der Bayerischen Landesbank, führt das Fördergeschäft aber organisatorisch und wirtschaftlich getrennt vom übrigen Bankgeschäft. Sie nutzt die Banking-Infrastruktur der BayernLB, weshalb das Serviceportal und die Antragsstrecke über banking.bayernlb.de laufen. Ihr Auftrag ist rein staatlich: die Förderung des Wohnungsbaus im Freistaat Bayern, nicht das gewinnorientierte Kundengeschäft einer Geschäftsbank. Antragstellern tritt die BayernLabo deshalb als Förderinstitut gegenüber, nicht als klassischer Kreditgeber.

Warum läuft das Serviceportal über banking.bayernlb.de?

Weil die BayernLabo als rechtlich unselbständige Anstalt innerhalb der BayernLB keine eigene technische Bankeninfrastruktur aufbaut, sondern die der Bayerischen Landesbank mitnutzt. Für Sie als Antragsteller bedeutet das nur, dass Förderlotse, Registrierung und Antragsverwaltung unter der Domain banking.bayernlb.de erreichbar sind. Inhaltlich bearbeitet Ihren Förderantrag trotzdem das Förderinstitut, nicht das Kundengeschäft der Bank.

Bedeutet die Anbindung an die BayernLB, dass die BayernLabo eine normale Bank ist?

Nein. Die BayernLabo ist zwar organisatorisch Teil der BayernLB, handelt aber als staatliches Förderinstitut des Freistaats Bayern und verfolgt keinen Gewinnzweck. Sie vergibt zinsverbilligte Förderdarlehen im gesetzlichen Auftrag, nicht als frei kalkuliertes Bankprodukt. Praktisch heißt das: Über die BayernLabo bekommen Sie die Landesförderung, Ihr klassisches Hauptdarlehen holen Sie sich weiterhin bei einer Bank Ihrer Wahl.

Wie erreiche ich die BayernLabo bzw. die zuständige Bewilligungsstelle (Kontakt, Adresse)?

Ihr erster Ansprechpartner für einen Förderantrag ist nicht die BayernLabo selbst, sondern die örtlich zuständige Bewilligungsstelle, in der Regel das Landratsamt oder bei kreisfreien Städten das zuständige Referat. Dort erhalten Sie die Formulare, geben den Antrag ab und klären Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die zuständige Stelle finden Sie über den Förderlotsen im Serviceportal der BayernLabo, indem Sie die Postleitzahl des Objekts eingeben. Die BayernLabo mit Sitz in München übernimmt anschließend die bankmäßige Prüfung und die Auszahlung.

Wie finde ich meine zuständige Bewilligungsstelle?

Am schnellsten über den Förderlotsen: Er zeigt Ihnen nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Objekts direkt die örtlich zuständige Bewilligungsstelle an. In Landkreisen ist das üblicherweise das Landratsamt, in kreisfreien Städten das jeweils benannte Referat oder Amt für Wohnungswesen. Diese Stelle nimmt Ihren Antrag entgegen und ist Ihr Ansprechpartner für alle inhaltlichen Fragen zum Vorhaben.

Wann wende ich mich direkt an die BayernLabo?

An die BayernLabo in München wenden Sie sich in der Regel nicht für die Antragsannahme, sondern erst in der späteren Prozessphase. Nachdem die Bewilligungsstelle Ihren Antrag positiv weitergeleitet hat, führt die BayernLabo die bankmäßige Prüfung durch, spricht die Darlehenszusage aus und veranlasst die Auszahlung. Fragen zu Konditionen und Zinssätzen beantwortet das Förderinstitut ebenfalls, für den Antrag selbst bleibt aber die Bewilligungsstelle vor Ort Ihre erste Adresse.

Wann zahlt die BayernLabo aus bzw. wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen bei der BayernLabo mehrere Wochen, die sich aus zwei Prüfschritten ergeben. Zuerst prüft die Bewilligungsstelle Ihren Antrag; leitet sie ihn positiv weiter, benötigt die BayernLabo für die anschließende bankmäßige Prüfung in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen bis zur Darlehenszusage. Ausgezahlt wird das Darlehen danach nicht in einer Summe, sondern in Teilraten: beim Neubau nach Baufortschritt in mindestens vier Raten, beim Kauf einer gebrauchten Immobilie meist in zwei Raten. Planen Sie diese Zeitspanne fest in Ihren Kauf- oder Bauzeitplan ein, damit Förderung und übrige Finanzierung zusammenpassen.

Die folgende Timeline zeigt den Weg von Antrag bis Auszahlung im Überblick:

SchrittWas passiertZeitliche Einordnung
1. Antrag stellenAntrag online über den Förderlotsen bei der zuständigen Bewilligungsstellezwingend vor Bau- oder Kaufvertragsbeginn
2. Prüfung BewilligungsstelleBewilligungsstelle prüft Förderfähigkeit und leitet den Antrag weitervor der bankmäßigen Prüfung
3. Bankmäßige Prüfung BayernLaboBayernLabo prüft den weitergeleiteten Antrag bis zur Zusagein der Regel 2–6 Wochen
4. DarlehenszusageVerbindliche Zusage des Förderdarlehensnach abgeschlossener Prüfung
5. AuszahlungAuszahlung in Teilraten nach Bau- bzw. KauffortschrittNeubau: mind. 4 Raten · Kauf: meist 2 Raten

In welchen Raten wird das Förderdarlehen ausgezahlt?

Das Förderdarlehen fließt nicht in einer Summe, sondern in Teilraten nach Fortschritt. Beim Neubau erfolgt die Auszahlung in mindestens vier Raten entsprechend dem Baufortschritt, beim Kauf einer bereits vorhandenen Immobilie in der Regel in zwei Raten. Das schützt vor einer verfrühten vollständigen Auszahlung, bedeutet für Sie aber, dass die Mittel schrittweise verfügbar werden. Rechnungen und Zwischenfinanzierung sollten Sie deshalb an diesen Takt anpassen.

Wie stimme ich die Auszahlung mit dem Hauptdarlehen ab?

Weil das Förderdarlehen nur einen Teil abdeckt und ratenweise fließt, muss der Auszahlungstakt zum Hauptdarlehen und zu einer eventuellen KfW-Förderung passen. Sinnvoll ist es, die Reihenfolge der Mittelabrufe früh festzulegen: Welcher Baustein zahlt wann, damit keine Finanzierungslücke entsteht. Genau diese Abstimmung übernehme ich für Sie, damit BayernLabo-Rate, Bankdarlehen und Fördermittel ohne Zwischenfinanzierungslücke ineinandergreifen.

Welche Erfahrungen und Praxis-Hinweise (häufige Ablehnungsgründe) gibt es zur BayernLabo-Förderung?

In der Praxis scheitern BayernLabo-Anträge selten an der Förderung selbst, sondern an vermeidbaren Formfehlern. Der häufigste Fehler ist ein zu spät gestellter Antrag: Wer den Bau- oder Kaufvertrag vor der Antragstellung unterschreibt, verliert den Anspruch endgültig. Weitere typische Stolpersteine sind ein überschrittenes Haushaltseinkommen, unvollständige Einkommensnachweise oder ein Vorhaben, dessen Wohnfläche als unangemessen groß bewertet wird. Weil die Bewilligungsstellen eigenverantwortlich und individuell entscheiden, lohnt es sich, den Antrag von Beginn an sauber und vollständig vorzubereiten.

Die häufigsten Ablehnungs- und Stolpergründe im Überblick:

AblehnungsgrundWarum er auftrittSo beugen Sie vor
Antrag zu spät gestelltBau- oder Kaufvertrag wurde vor der Antragstellung unterschrieben – der Anspruch entfällt dann endgültigAntrag zwingend vor Vertragsunterschrift stellen
Haushaltseinkommen zu hochDas anrechenbare Jahreseinkommen liegt über der maßgeblichen GrenzeFreibeträge vorab sauber gegenrechnen, Grenze im Vorfeld prüfen lassen
Unvollständige NachweiseEinkommensteuererklärung, Gehaltsabrechnungen oder Kostenaufstellung fehlen oder sind veraltetUnterlagen vollständig und aktuell bereithalten
Unangemessene WohnflächeDie geplante Wohnfläche wird für den Haushalt als zu groß bewertetVorhaben früh mit der Bewilligungsstelle abstimmen

Wie vermeide ich den häufigsten Fehler (zu später Antrag)?

Der entscheidende Grundsatz lautet: erst den Antrag, dann die Unterschrift. Der Förderantrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss gestellt werden, sonst ist die Förderung unwiderruflich verloren. Klären Sie deshalb schon in der Planungsphase, ob Sie förderfähig sind, und stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Notartermin oder Bauvertrag fixieren. Gerade beim schnellen Immobilienkauf ist das der Punkt, an dem die meisten Ansprüche verfallen.

Was tun, wenn das Haushaltseinkommen knapp über der Grenze liegt?

Rechnen Sie zunächst die zulässigen Freibeträge sauber gegen, bevor Sie die Förderung abschreiben. Abziehbar sind unter anderem 5.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner bis zum siebten Jahr nach der Eheschließung und je 4.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50; dadurch rutschen manche Haushalte doch unter die Grenze. Bleibt es knapp, lassen Sie Ihren Fall von der Bewilligungsstelle individuell prüfen, statt vorschnell aufzugeben. Und falls die BayernLabo-Förderung am Ende nicht passt, prüfe ich mit Ihnen die Alternativen im Gesamtkonzept, etwa die KfW-Förderung ohne Einkommensgrenze.

Wie fügt sich die BayernLabo-Förderung in Ihre Gesamtfinanzierung in Bayern ein?

Das BayernLabo-Darlehen deckt höchstens ein Drittel Ihrer Gesamtkosten, der größere Teil läuft über ein Hauptdarlehen und lässt sich oft mit einer KfW-Förderung ergänzen. Genau hier setzt meine Arbeit an: Als Ihr persönlicher Finanzierungsspezialist mit Zugang zu über 400 Finanzierungspartnern verzahne ich das zinsverbilligte Förderdarlehen der BayernLabo, die passende KfW-Förderung und Ihr Hauptdarlehen zu einer stimmigen Gesamtfinanzierung für Ihre Immobilie in München oder Bayern. So sichern Sie sich den Zinsvorteil der Landesförderung, ohne den Überblick über Rangfolge im Grundbuch, Fristen und Auszahlungstakt zu verlieren. Bei Bedarf erhalten Sie von mir ein Finanzierungszertifikat innerhalb von 48 Stunden, mit dem Sie Ihre Finanzierungsfähigkeit gegenüber Verkäufer und Makler belegen. Meine Zulassung nach § 34i Abs. 1 GewO (Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09) und die Konzernstärke der Postbank Finanzberatung AG bei zugleich freier Bankenwahl stehen hinter jeder Empfehlung.

Eine typische Gesamtfinanzierung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

BausteinRolle in der FinanzierungAnteil
BayernLabo-FörderdarlehenZinsverbilligtes Landesdarlehen, Kinderzuschussbis zu 1/3 der Gesamtkosten
KfW-FörderungErgänzende Förderdarlehen des Bundes, je nach Vorhabenergänzend, sofern förderfähig
Hauptdarlehen der BankTrägt den verbleibenden Finanzierungsbedarfder größere Teil
EigenkapitalEigene Mittel und/oder eigenes Grundstück, Kinderzuschuss anrechenbarmindestens 15 % der veranschlagten Gesamtkosten

Wie kombiniere ich BayernLabo-Darlehen, KfW-Förderung und Hauptdarlehen sinnvoll?

Der Grundgedanke ist einfach: Zuerst die günstigen Fördermittel ausschöpfen, dann den Rest über das Hauptdarlehen abdecken. Das BayernLabo-Darlehen deckt bis zu ein Drittel der Kosten, darüber hinaus lässt sich in vielen Fällen eine KfW-Förderung ergänzen, etwa Programme wie Wohneigentum für Familien. Erst der verbleibende Bedarf wird über ein klassisches Bankdarlehen finanziert. Damit die Programme sich nicht gegenseitig ausschließen und die Konditionen zusammenpassen, plane ich die Bausteine für Sie in der richtigen Reihenfolge und Höhe.

Was bedeutet die Rangfolge im Grundbuch für Ihre Förderfinanzierung?

Jedes Darlehen wird über eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert, und die Reihenfolge dieser Einträge bestimmt, wer im Ernstfall zuerst bedient wird. Förderdarlehen verlangen oft eine bestimmte Rangstelle, was mit den Anforderungen der finanzierenden Bank abgestimmt werden muss. Wird das übersehen, kann eine Bank die gewünschte Rangfolge ablehnen und die ganze Konstruktion ins Wanken bringen. Ich kläre diese Rangfragen vorab mit allen Beteiligten, damit BayernLabo, KfW und Hauptdarlehen sauber ineinandergreifen und Ihre Finanzierung für Ihr Vorhaben in München oder im bayerischen Umland trägt.

Fazit

Die BayernLabo fördert Wohneigentum in Bayern mit einem zinsverbilligten Darlehen von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind und einem gegenüber dem freien Kapitalmarkt vergünstigten Zinssatz. Entscheidend sind der rechtzeitige Antrag vor Bau- oder Kaufvertragsbeginn, die Einhaltung der Einkommensgrenze und die saubere Einbettung des Förderdarlehens in Ihre Gesamtfinanzierung. Wenn Sie in München oder Bayern bauen oder kaufen, unterstütze ich Sie dabei, Landesförderung, KfW und Hauptdarlehen optimal zu kombinieren. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Erstgespräch.

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Über den Autor
Markus Jakobides

Markus Jakobides

Baufinanzierungsberater & Vertriebsleiter

Baufinanzierungsberater in München und selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG mit Zugriff auf über 400 Finanzierungspartner. Seit 2008 im Bankwesen, seit 2012 auf Immobilienfinanzierung spezialisiert. Baut seit rund zehn Jahren ein eigenes Immobilienportfolio auf und kennt die Finanzierung damit auch aus Kundensicht. Lebt mit Familie in München.

  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
  • Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09
  • Selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG
  • Vertriebsleiter Postbank Finanzberatung AG (seit 2018)
  • Bankausbildung seit 2008, Spezialisierung Baufinanzierung seit 2012
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist die BayernLabo und welchen staatlichen Förderauftrag hat sie (Förderinstitut der BayernLB, Wohnraumförderung im Freistaat Bayern)?
Die BayernLabo ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, das staatliche Förderinstitut des Freistaats Bayern für den Wohnungsbau. Als rechtlich unselbständige Anstalt innerhalb der BayernLB setzt sie im Auftrag des Freistaats die Wohnraumförderung um und ist zugleich Organ der staatlichen Wohnungspolitik. Sie vergibt zinsverbilligte Förderdarlehen und Zuschüsse für den Bau, Kauf und die Modernisierung von Wohnraum in Bayern. Anders als eine Geschäftsbank verfolgt sie keinen Gewinnzweck, sondern einen gesetzlichen Förderauftrag.
Wer ist förderberechtigt bzw. wer bekommt eine BayernLabo-Förderung (Anspruch auf Wohneigentumsförderung)?
Förderberechtigt ist im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm vor allem, wer Wohnraum zur Selbstnutzung baut oder kauft und dessen Haushaltseinkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums sowie der Zweiterwerb vorhandener Immobilien in Bayern. Entscheidend ist das zusammengerechnete Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen nach Abzug der zulässigen Freibeträge. Vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen stehen im Fokus der Förderung.
Wie hoch sind Zinssätze, Darlehenshöhe, Tilgung und Zinsbindung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms?
Das Darlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, mindestens jedoch 15.000 Euro. Die Tilgung liegt bei 2,00 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr, und Sie wählen zwischen einer 10- oder 15-jährigen Zinsbindung. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt des Darlehensangebots und beträgt aktuell 2,65 Prozent nominal (2,72 Prozent effektiv) bei zehn Jahren und 2,95 Prozent nominal (3,03 Prozent effektiv) bei fünfzehn Jahren Bindung (Zinsinformation der BayernLabo, Stand 9. Januar 2026). Maßgeblich ist der Zinssatz zum Zeitpunkt des Darlehensangebots; eine Zinsgarantie besteht nicht. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der sich auf das nötige Eigenkapital anrechnen lässt.
Wann zahlt die BayernLabo aus bzw. wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen bei der BayernLabo mehrere Wochen, die sich aus zwei Prüfschritten ergeben. Zuerst prüft die Bewilligungsstelle Ihren Antrag; leitet sie ihn positiv weiter, benötigt die BayernLabo für die anschließende bankmäßige Prüfung in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen bis zur Darlehenszusage. Ausgezahlt wird das Darlehen danach nicht in einer Summe, sondern in Teilraten: beim Neubau nach Baufortschritt in mindestens vier Raten, beim Kauf einer gebrauchten Immobilie meist in zwei Raten. Planen Sie diese Zeitspanne fest in Ihren Kauf- oder Bauzeitplan ein, damit Förderung und übrige Finanzierung zusammenpassen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der BayernLabo und welche Freibeträge kann ich bei der Einkommensberechnung abziehen?
Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und veröffentlicht; sie richten sich nach der Haushaltsgröße. Nicht pauschal angeben lässt sich, welches Bruttoeinkommen ihnen entspricht: maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5 bis 7 BayWoFG, also das Einkommen nach Abzug der Freibeträge. Ob Ihr Haushalt darunter liegt, prüfen Sie am einfachsten über den Förderlotsen. Maßgeblich ist das zusammengerechnete Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, von dem Sie bestimmte Freibeträge abziehen dürfen. Für Ehe- und Lebenspartner sind bis zum siebten Jahr nach der Eheschließung 5.000 Euro abziehbar, bei einem Grad der Behinderung ab 50 je 4.000 Euro und für Unterhaltszahlungen je nach Fall bis zu 6.000 Euro. Auch wer knapp über der Grenze liegt, kann seine Möglichkeiten von der Bewilligungsstelle prüfen lassen.