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KfW 261: Förderung, Tilgungszuschuss und Antrag erklärt

Der KfW 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus und den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser: Kreditbetrag, Tilgungszuschuss, Zinsen und Antrag verständlich erklärt.

Was ist der KfW-Kredit 261 und was genau wird gefördert (Sanierung zum Effizienzhaus, Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses)?

Der KfW-Kredit 261 ist das Förderdarlehen „Wohngebäude – Kredit“ aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an Eigentümer von Bestandsimmobilien. Gefördert werden die Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Neubauprogramm – den klimafreundlichen Neubau fördert die KfW über die Programme 297 und 298. Das Programm 261 kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der den zurückzuzahlenden Betrag reduziert.

Für welche Vorhaben eignet sich der KfW 261 konkret?

Zwei Vorhaben sind förderfähig. Erstens die energetische Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes, bei der Sie eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Zweitens der Kauf eines Gebäudes, das kurz zuvor auf diesen Standard saniert wurde – hier fördert die KfW den Ersterwerb nach der Sanierung.

In beiden Fällen erhalten Sie einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Einzelne Maßnahmen ohne Effizienzhaus-Standard – etwa nur eine neue Heizung – laufen dagegen über andere Förderwege und nicht über den 261. Wie sich der 261 in die übrigen Programme der KfW-Förderung einordnet, zeigt unser Überblick.

Worin unterscheidet sich der KfW 261 vom Klimafreundlichen Neubau (297/298)?

Der Unterschied liegt allein im Gebäude: Der KfW 261 fördert ausschließlich den Bestand, die Programme 297 und 298 fördern den Neubau. Wer verwechselt beides, verliert im schlimmsten Fall die Förderung, weil der falsche Antragsweg gewählt wurde.

ProgrammZweck
KfW 261Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
KfW 297/298Neubau bzw. Ersterwerb eines klimafreundlichen Neubaus

Ist der KfW 261 derzeit noch verfügbar und wie lange kann er beantragt werden?

Ja, der KfW-Kredit 261 ist aktuell verfügbar und laufend beantragbar (Stand 21. Juli 2026). Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 im Rahmen der BEG-Anpassung überarbeitet, das Programm aber nicht gestoppt. Ein festes Enddatum gibt es nicht; da die Förderung aus Bundesmitteln finanziert wird, besteht jedoch kein Rechtsanspruch, und die Konditionen können sich ändern. Den Antrag müssen Sie immer vor Beginn des Vorhabens stellen.

Was gilt für Anträge, die vor der Anpassung zum 21.07.2026 gestellt wurden?

Maßgeblich ist das Datum Ihrer Antragstellung. Für Anträge, die vor der Anpassung der Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 eingegangen sind, gelten grundsätzlich die zu diesem Zeitpunkt zugesagten Konditionen weiter.

Eine laufende Sanierung wird durch die Anpassung also nicht rückwirkend schlechter gestellt. Wer erst jetzt plant, rechnet dagegen mit den seit dem 21. Juli 2026 gültigen Bedingungen.

Warum sollten Sie mit dem Antrag nicht zu lange warten?

Die Förderung stammt aus dem Bundeshaushalt und ist von den verfügbaren Mitteln abhängig. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die KfW kann Konditionen jederzeit anpassen. Wer früh plant, sichert sich die heute gültigen Bedingungen und vermeidet, dass sich das Vorhaben durch spätere Änderungen verteuert.

Ebenso wichtig: Der Antrag muss vor dem ersten Schritt stehen. Sobald Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben, gilt das Vorhaben als begonnen – eine nachträgliche Förderung ist dann ausgeschlossen.

Welche Effizienzhaus-Stufen (EH 40/55/70/85, Denkmal) werden über KfW 261 gefördert?

Über den KfW-Kredit 261 werden die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal gefördert. Jede Stufe ist mit einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH) kombinierbar, was die Höhe des Tilgungszuschusses bestimmt. Je niedriger die Kennzahl, desto besser der energetische Standard und desto höher die Förderung – ein Effizienzhaus 40 verbraucht rechnerisch nur rund 40 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes.

Effizienzhaus-StufeEnergetischer Standard
EH 40rund 40 Prozent Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes – höchster geförderter Standard
EH 55rund 55 Prozent Primärenergiebedarf
EH 70rund 70 Prozent Primärenergiebedarf
EH 85rund 85 Prozent Primärenergiebedarf
EH DenkmalSonderstufe für denkmalgeschützte oder besonders erhaltenswerte Gebäude

Was bedeutet die Effizienzhaus-Kennzahl (40, 55, 70, 85)?

Die Kennzahl beschreibt, wie viel Energie das sanierte Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude benötigt. Ein Effizienzhaus 55 kommt rechnerisch mit rund 55 Prozent der Primärenergie aus, ein Effizienzhaus 85 mit rund 85 Prozent. Kleinere Zahl bedeutet also besserer Standard.

Für die Förderung über den KfW 261 sind diese Kennzahlen entscheidend: Sie bestimmen, welche Stufe Sie erreichen und wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt. Welchen Standard Ihr Gebäude nach der Sanierung erreicht, plant und bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.

Was ist ein Effizienzhaus Denkmal?

Das Effizienzhaus Denkmal ist eine eigene Stufe für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Gebäude. Bei ihnen lassen sich strenge Effizienzhaus-Werte oft nicht erreichen, ohne die schützenswerte Substanz zu beschädigen. Deshalb gelten hier angepasste, weniger strenge Anforderungen.

So bleibt die Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus förderfähig, auch wenn zum Beispiel die Fassade nicht gedämmt werden darf. Auch das Effizienzhaus Denkmal ist mit einer EE- oder NH-Klasse kombinierbar.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag beim KfW 261 (bis 150.000 Euro je Wohneinheit)?

Der KfW-Kredit 261 beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Höchstbetrag gilt pro Wohneinheit, sodass sich der Rahmen bei Mehrfamilienhäusern entsprechend der Anzahl der Wohnungen vervielfacht. Zusätzlich fördert die KfW die verpflichtende Baubegleitung mit einem separaten Kreditbetrag.

Was zählt als Wohneinheit im Sinne der KfW?

Eine Wohneinheit ist eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang sowie Küche oder Kochgelegenheit und eigenem Bad. Entscheidend ist die abgeschlossene, selbstständig nutzbare Einheit – nicht das Gebäude als Ganzes.

Deshalb multipliziert sich der Kreditrahmen mit der Zahl der Wohnungen. Bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten summieren sich die möglichen 150.000 Euro je Wohneinheit rechnerisch auf bis zu 900.000 Euro.

Wie wird der Höchstbetrag beim Kauf eines sanierten Objekts berechnet?

Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gilt derselbe Deckel: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert wird der auf die Sanierung entfallende Anteil des Kaufpreises, begrenzt auf diesen Höchstbetrag pro Wohnung.

Hinzu kommt ein separater Kreditbetrag für die verpflichtende Baubegleitung durch die Expertin oder den Experten für Energieeffizienz. Deren Kosten übernimmt die KfW anteilig, sodass der Höchstbetrag für die eigentliche Sanierung nicht durch die Baubegleitung aufgezehrt wird.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe (Prozentsatz und Euro je Wohneinheit)?

Der Tilgungszuschuss hängt seit der BEG-Anpassung zum 21. Juli 2026 von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und deren Klasse ab und beträgt zwischen 5 und 15 Prozent von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien erhält 5 Prozent (bis zu 7.500 Euro), die Nachhaltigkeits-Klasse 10 Prozent (bis zu 15.000 Euro). Der höchste Grundzuschuss entfällt auf das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit 15 Prozent, also bis zu 22.500 Euro je Wohneinheit. Den Zuschuss schreibt die KfW nach Abschluss des Vorhabens gut; eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Tilgungszuschuss-Tabelle: alle Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Der Tilgungszuschuss steigt mit dem energetischen Standard und der Klasse. Ein Effizienzhaus ohne Zuschuss lohnt sich beim KfW 261 nur dann, wenn Sie den zinsgünstigen Kredit nutzen wollen. Die folgenden Prozentsätze und Euro-Beträge je Wohneinheit nennt die KfW für das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit Stand 21. Juli 2026:

Effizienzhaus-Stufe und KlasseTilgungszuschussEuro je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EE)10 Prozentbis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH)15 Prozentbis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EE)5 Prozentbis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit (NH)10 Prozentbis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EE)kein Zuschuss
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeit (NH)5 Prozentbis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EE)kein Zuschuss
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeit (NH)5 Prozentbis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EE)5 Prozentbis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeit (NH)10 Prozentbis zu 15.000 Euro

Bei einem Mehrfamilienhaus gilt jeder dieser Werte je Wohneinheit. Der Zuschuss vervielfacht sich also mit der Zahl der Wohnungen.

Wie und wann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben?

Der Tilgungszuschuss fließt Ihnen nicht als Auszahlung zu, sondern reduziert nach Abschluss des Vorhabens Ihre Restschuld. Grundlage ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz ausstellt, sobald die Sanierung wie geplant umgesetzt ist. Erst danach schreibt die KfW den Tilgungszuschuss auf den noch offenen Kreditbetrag gut und senkt so Ihre monatliche Belastung oder verkürzt die Laufzeit.

Sie zahlen also zunächst den vollen Kreditbetrag zurück und profitieren vom Zuschuss erst, wenn das Vorhaben abgeschlossen und bestätigt ist. Eine Barauszahlung des Zuschusses ist ausgeschlossen.

Welche Zusatz-Boni erhöhen den Tilgungszuschuss (EE-Klasse +5 %, Worst Performing Building +10 %, serielle Sanierung +15 %)?

Seit der BEG-Anpassung zum 21. Juli 2026 erhöhen zwei Boni den Tilgungszuschuss: Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings – eines der energetisch schlechtesten Gebäude Deutschlands – gibt es 10 Prozentpunkte extra. Für eine serielle Sanierung, die mindestens ein Effizienzhaus 55 erreicht, kommen 15 Prozentpunkte hinzu; die früher separate Erneuerbare-Energien-Klasse ist heute in die Grundförderung eingerechnet. Beide Boni sind mit der Nachhaltigkeits-Klasse kombinierbar, sodass der Tilgungszuschuss in der Spitze bis zu 40 Prozent des Kreditbetrags erreicht.

Boni und Maximalzuschuss im Überblick

Die Boni addieren sich auf den Grundzuschuss der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe. Die KfW nennt für ihr Produkt Wohngebäude – Kredit (261) folgende Zuschläge:

BonusZuschlagVoraussetzung
Worst-Performing-Building-Bonus+ 10 ProzentpunkteSanierung eines der energetisch schlechtesten Gebäude
Bonus serielle Sanierung+ 15 Prozentpunkteserielle Sanierung mit mindestens Effizienzhaus 55
Maximaler Gesamtzuschussbis zu 40 ProzentGrundzuschuss plus kombinierte Boni

Wichtig: Der frühere Zuschlag für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist heute bereits in die Grundförderung eingerechnet und kommt nicht mehr obendrauf.

Was ist ein Worst Performing Building?

Ein Worst Performing Building ist ein Gebäude, das energetisch zu den schlechtesten in Deutschland zählt. Maßgeblich sind Baujahr und energetischer Zustand der Gebäudehülle – typischerweise unsanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch. Wer ein solches Gebäude auf einen förderfähigen Effizienzhaus-Standard bringt, erhält 10 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Ob Ihr Objekt als Worst Performing Building gilt, bewertet Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz. Diese Einordnung ist Voraussetzung dafür, dass die KfW den Bonus anerkennt.

Was gilt als serielle Sanierung?

Bei einer seriellen Sanierung werden vorgefertigte Bauteile – etwa gedämmte Fassaden- oder Dachelemente – in Serie produziert und am Gebäude montiert. Dieser industrielle Ansatz beschleunigt die Sanierung und sichert eine gleichbleibende Qualität. Erreicht das Gebäude dabei mindestens den Standard Effizienzhaus 55, gewährt die KfW 15 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Kombinieren Sie diesen Bonus mit der Nachhaltigkeits-Klasse, summiert sich der Zuschuss auf bis zu 40 Prozent des Kreditbetrags – der höchstmögliche Wert im Programm.

Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze/Konditionen beim KfW 261 (Sollzins, effektiver Jahreszins, Laufzeiten, Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufzeit)?

Der Sollzins des KfW-Kredits 261 beginnt bei 2,94 Prozent pro Jahr (Stand 21. Juli 2026) und richtet sich nach Laufzeit und Zinsbindung. Für einen Kredit über 120.000 Euro zur Sanierung auf Effizienzhaus 55 nennt die KfW als Beispiel 3,29 Prozent Sollzins und 3,34 Prozent effektiven Jahreszins bei 20 Jahren Laufzeit, drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Laufzeiten sind zwischen 4 und 30 Jahren wählbar, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Da die KfW ihre Konditionen laufend anpasst, gelten die tagesaktuellen Werte der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Aktuelle Konditionen im Überblick

Der Zinssatz hängt vor allem von der gewählten Laufzeit ab. Die folgenden Konditionen für das Annuitätendarlehen nennt die KfW für ihr Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit Stand 21. Juli 2026:

LaufzeitSollzins pro JahrEffektiver Jahreszins
ab2,94 Prozent
11 bis 20 Jahre3,29 Prozent3,34 Prozent
21 bis 30 Jahre3,39 Prozent3,44 Prozent

Diese Werte sind Startsätze und ändern sich laufend. Verbindlich ist immer der Zinssatz, den die KfW am Tag Ihres Antrags nennt.

Unterschied Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld, und der Tilgungsanteil steigt – das ist die übliche Form beim KfW 261. Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen die gesamte Kreditsumme am Ende in einer Summe.

Das endfällige Darlehen hält Ihre laufende Belastung niedrig, verlangt aber am Laufzeitende die volle Rückzahlung – etwa aus einem parallel angesparten Vertrag. Welche Variante zu Ihrer Gesamtfinanzierung passt, klären Sie am besten vor dem Antrag.

Wie wirkt sich die tilgungsfreie Anlaufzeit auf die Rate aus?

Beim KfW 261 können Sie bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre wählen. In dieser Zeit zahlen Sie ausschließlich Zinsen und noch keine Tilgung, sodass Ihre monatliche Rate zunächst niedriger ausfällt. Das schafft Luft, während die Sanierung läuft und das Objekt noch keinen vollen Nutzen bringt.

Nach der Anlaufzeit beginnt die Tilgung, wodurch die Rate steigt. Weil Sie in den ersten Jahren nichts getilgt haben, verteilt sich die Rückzahlung auf eine kürzere Restlaufzeit – die spätere Rate liegt entsprechend höher als bei sofortiger Tilgung.

Wer ist beim KfW 261 antragsberechtigt (private Eigentümer, Vermieter, WEG, Unternehmen, gemeinnützige Träger)?

Antragsberechtigt beim KfW-Kredit 261 sind alle, die ein bestehendes Wohngebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen: private Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Entscheidend ist nicht der Status des Antragstellers, sondern dass das Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt. Selbstnutzer und Kapitalanleger sind gleichermaßen zugelassen.

Wie beantragt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Kredit?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann den KfW 261 für Sanierungen am Gemeinschaftseigentum nutzen – etwa für Fassade, Dach oder die Heizungsanlage des ganzen Hauses. Grundlage ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung, mit dem die Maßnahme und die Finanzierung festgelegt werden. Den Antrag stellt in der Regel die Hausverwaltung im Namen der Gemeinschaft, und zwar wie bei jedem KfW 261 über einen Finanzierungspartner und vor Beginn des Vorhabens.

Der Höchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit gilt auch hier pro Wohnung, sodass sich der Rahmen einer WEG mit der Zahl der Einheiten vervielfacht. Für Maßnahmen am eigenen Sondereigentum können einzelne Eigentümer zusätzlich selbst einen Antrag stellen.

Können auch Kapitalanleger und Vermieter den KfW 261 nutzen?

Ja, Kapitalanleger und Vermieter sind ausdrücklich zugelassen. Ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, spielt für die Förderberechtigung keine Rolle – gefördert wird das Vorhaben, nicht die Nutzungsart. So können Sie eine vermietete Bestandswohnung in München ebenso auf einen Effizienzhaus-Standard sanieren wie das selbst genutzte Eigenheim.

Gerade für Vermieter ist das interessant, weil die energetische Sanierung den Wert und die Vermietbarkeit der Immobilie erhöht und der Tilgungszuschuss die Investition spürbar senkt. Die Voraussetzungen – Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Beginn, förderfähige Stufe – gelten dabei unverändert.

Welche Voraussetzungen müssen beim KfW 261 erfüllt sein (verpflichtender Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Maßnahmenbeginn, keine Doppelförderung)?

Für den KfW-Kredit 261 müssen drei Kernvoraussetzungen erfüllt sein: Sie binden vor Antragstellung eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ein, Sie stellen den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens, und Sie erreichen nach der Sanierung eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe. Eine Doppelförderung derselben Kosten über mehrere Programme ist ausgeschlossen. Die oder der Sachverständige plant die Maßnahmen und bestätigt sie gegenüber der KfW.

Am schnellsten prüfen Sie Ihr Vorhaben mit dieser Übersicht:

VoraussetzungWas das konkret bedeutet
Energieeffizienz-ExperteVor Antragstellung eine dena-gelistete Fachkraft einbinden, die plant und bestätigt
Antrag vor BeginnKredit beantragen, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben
Förderfähige EH-StufeNach der Sanierung eine geförderte Effizienzhaus-Stufe erreichen
Keine DoppelförderungDieselben Kosten nicht gleichzeitig über ein weiteres Programm fördern

Wo finde ich eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten?

Zugelassen sind ausschließlich Fachleute, die in der Expertenliste der dena geführt werden. Die KfW setzt die Einbindung einer in dieser Liste geführten Sachverständigen verbindlich voraus und übernimmt die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung. Die Fachkraft prüft den Ist-Zustand, plant die Maßnahmen und stellt die Nachweise für Antrag und Auszahlung aus. Binden Sie sie früh ein, denn ohne ihre Bestätigung startet weder der Antrag noch die Förderung.

Was bedeutet das Verbot der Doppelförderung konkret?

Doppelförderung heißt: Dieselbe Maßnahme oder derselbe Euro Kosten darf nicht aus zwei Fördertöpfen zugleich bezuschusst werden. Sie dürfen den KfW 261 sehr wohl mit anderen Programmen kombinieren, solange jede Position eindeutig einem Programm zugeordnet ist. Ein Beispiel: Die neue Heizung läuft über die Heizungsförderung, die Gebäudehülle über den KfW 261. Die saubere Trennung dokumentiert Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Experte in der Planung – so bleibt jede Kostenposition nachvollziehbar einem Topf zugewiesen.

Wie läuft die Antragstellung beim KfW 261 Schritt für Schritt ab (Energieberater, Antrag über Hausbank/Finanzierungspartner, Zusage/Start, BnD & Tilgungszuschuss)?

Die Antragstellung beim KfW-Kredit 261 läuft in vier Schritten ab und immer über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Zuerst beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, die oder der die Maßnahmen plant und die Bestätigung zum Antrag ausstellt. Anschließend beantragen Sie den Kredit vor Vorhabensbeginn über Ihre Bank beziehungsweise Ihren Finanzierungsvermittler. Nach Zusage setzen Sie das Vorhaben um und reichen nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung ein, woraufhin die KfW den Tilgungszuschuss gutschreibt.

SchrittWas passiertErgebnis
1. Experte & BzAFachkraft plant, stellt die Bestätigung zum Antrag ausBzA liegt vor
2. Antrag vor BeginnKredit über den Finanzierungspartner beantragenAntrag eingereicht
3. Zusage & UmsetzungZusage abwarten, dann sanierenVorhaben umgesetzt
4. BnD & ZuschussBestätigung nach Durchführung einreichenTilgungszuschuss gutgeschrieben

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und BzA einholen

Beauftragen Sie zuerst eine dena-gelistete Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz. Die Fachkraft nimmt den Ist-Zustand auf, plant die Sanierung auf eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Diese Bestätigung ist die Eintrittskarte für den Kredit – ohne sie nimmt der Finanzierungspartner den Antrag nicht an. Klären Sie in diesem Schritt auch, welche Effizienzhaus-Stufe realistisch erreichbar ist.

2. Kredit vor Beginn über den Finanzierungspartner beantragen

Stellen Sie den Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn – also bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben. Der Antrag läuft nie direkt bei der KfW, sondern immer über einen Finanzierungspartner: Ihre Hausbank oder Ihren Finanzierungsvermittler. Als Ihr persönlicher Finanzierungsspezialist mit Zugang zu über 400 Finanzierungspartnern reiche ich den KfW-Antrag ein und stimme ihn mit Ihrer übrigen Finanzierung ab. So verlieren Sie im Ablauf keine Zeit.

3. Zusage abwarten und Vorhaben umsetzen

Warten Sie die Kreditzusage ab, bevor die Bauarbeiten starten. Erst nach der Zusage beginnen Sie mit der Sanierung und setzen die geplanten Maßnahmen um. Halten Sie sich dabei genau an die Planung Ihrer Fachkraft, denn Abweichungen können den Förderanspruch gefährden. Den Kredit rufen Sie passend zum Baufortschritt ab.

4. BnD einreichen und Tilgungszuschuss erhalten

Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte die Umsetzung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diesen Nachweis reichen Sie über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW ein. Auf dieser Grundlage schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut und reduziert damit den zurückzuzahlenden Betrag. Eine Barauszahlung des Zuschusses gibt es nicht – er mindert direkt Ihre Restschuld.

Was sind BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung) und wozu braucht man sie?

Die BzA (Bestätigung zum Antrag) und die BnD (Bestätigung nach Durchführung) sind zwei Nachweise, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz ausstellt. Mit der BzA belegen Sie vor Antragstellung, dass Ihr geplantes Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt – sie ist Voraussetzung für den Kreditantrag. Die BnD bestätigt nach Abschluss, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden, und ist die Grundlage für die Auszahlung des Tilgungszuschusses. Ohne beide Bestätigungen gibt es weder Kredit noch Zuschuss.

NachweisZeitpunktFunktion
BzA – Bestätigung zum Antragvor der Antragstellungbelegt die Förderfähigkeit, öffnet den Kreditantrag
BnD – Bestätigung nach Durchführungnach Abschluss der Sanierunglöst die Gutschrift des Tilgungszuschusses aus

Wer stellt BzA und BnD aus?

Beide Nachweise stellt eine in der dena-Expertenliste geführte Fachkraft für Energieeffizienz aus – nicht Sie selbst und nicht Ihr Finanzierungspartner. Die KfW verlangt diese Bestätigungen als Nachweis über die geplante und die umgesetzte Sanierung. Die BzA erhalten Sie in der Planungsphase, die BnD nach Abschluss der Arbeiten. Deshalb begleitet Sie dieselbe Fachkraft idealerweise von der Planung bis zur Fertigstellung.

Was passiert, wenn die Umsetzung von der Planung abweicht?

Weicht die Sanierung von der geplanten Effizienzhaus-Stufe ab, kann die Fachkraft die BnD nicht wie ursprünglich vorgesehen ausstellen. Erreichen Sie eine niedrigere Stufe, fällt der Tilgungszuschuss entsprechend geringer aus; verfehlen Sie die Förderfähigkeit ganz, entfällt er. Sprechen Sie größere Änderungen daher immer vorab mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten ab. So lässt sich die Planung anpassen, bevor die Abweichung den Förderanspruch kostet.

Ist der KfW 261 mit anderen Förderungen kombinierbar (z. B. BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe)?

Ja, der KfW-Kredit 261 lässt sich mit weiteren staatlichen Förderungen kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Für eine neue Heizung wie eine Wärmepumpe nutzen Sie die separate Heizungsförderung, für einzelne Effizienzmaßnahmen kommen Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) infrage. Ergänzend ist zudem der KfW-Ergänzungskredit möglich. Die saubere Abgrenzung der geförderten Maßnahmen übernimmt Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr -Experte gemeinsam mit Ihrem Finanzierungsberater.

BausteinWofürWer fördert
KfW 261Sanierung zum Effizienzhaus (Gebäudehülle, Anlagentechnik)KfW
Heizungsförderungneue Heizung, z. B. WärmepumpeKfW
Einzelmaßnahmen-Zuschusseinzelne EffizienzmaßnahmenBAFA
KfW-Ergänzungskreditzusätzlicher FinanzierungsbedarfKfW

Wie kombiniere ich KfW 261 und Heizungsförderung sinnvoll?

Die Trennlinie verläuft entlang der Kostenpositionen. Der KfW 261 finanziert die Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zum Effizienzhaus, die separate Heizungsförderung übernimmt den Austausch der Heizung. Wichtig ist, dass die KfW eine Förderung derselben Kosten über zwei Programme ausschließt. Ihre Fachkraft ordnet deshalb jede Maßnahme eindeutig einem Topf zu. So schöpfen Sie beide Förderungen aus, ohne die Doppelförderung zu verletzen.

Wann lohnt sich der KfW-Ergänzungskredit?

Der KfW-Ergänzungskredit ist sinnvoll, wenn Ihre förderfähigen Kosten über dem Höchstbetrag des KfW 261 liegen oder Sie zusätzlichen Finanzierungsbedarf haben. Er schließt die Lücke zwischen der geförderten Summe und den tatsächlichen Gesamtkosten Ihrer Sanierung. Ob sich der Ergänzungskredit im Vergleich zu einem Baustein Ihrer Hauptfinanzierung rechnet, hängt von Konditionen und Rangfolge im Grundbuch ab. Diese Abwägung nehme ich als Ihr Finanzierungsberater gemeinsam mit Ihnen vor.

Kann das KfW-261-Programm ohne Eigenkapital genutzt werden und wie wird der Kredit ausgezahlt (inkl. Bereitstellungsprovision)?

Ja, den KfW-Kredit 261 können Sie ohne Eigenkapital nutzen, da er die förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit abdeckt. Die Auszahlung erfolgt nach Bedarf, sobald die Maßnahmen laufen; Sie rufen den Kredit also passend zum Baufortschritt ab. Für noch nicht abgerufene Beträge berechnet die KfW ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat. Deshalb lohnt es sich, den Abruf zeitlich gut zu planen.

Wie ruft man den Kredit passend zum Baufortschritt ab?

Sie erhalten den Kredit nicht in einer Summe, sondern rufen ihn in Teilbeträgen ab, wenn Rechnungen für Ihre Sanierung fällig werden. Den Abruf lösen Sie über Ihren Finanzierungspartner aus, sobald die entsprechenden Bauleistungen erbracht sind. So zahlen Sie Zinsen nur auf den Betrag, den Sie bereits nutzen, und behalten den Überblick über die einzelnen Sanierungsschritte.

Ein realistischer Zeitplan für Ihr Vorhaben ist dabei die halbe Miete. Wer die Handwerkertermine und Zahlungsziele früh mit dem Kreditabruf abstimmt, vermeidet lange Phasen mit ungenutztem, aber bereits zugesagtem Kapital.

Wie vermeide ich unnötige Bereitstellungsprovision?

Die Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat fällt laut KfW erst ab dem 13. Monat nach der Zusage auf noch nicht abgerufene Beträge an. Sie haben also rund ein Jahr Zeit, den Kredit ohne diese Zusatzkosten abzurufen.

So halten Sie die Provision klein:

  • Den Kreditbetrag nicht höher ansetzen als für das Vorhaben tatsächlich nötig.
  • Den Abruf eng am Baufortschritt takten, statt große Beträge auf Vorrat zu ziehen.
  • Verzögerungen bei Handwerkern früh melden, damit der Zeitplan realistisch bleibt.

Bei einer Finanzierung aus Kauf plus Sanierung greifen mehrere Zahlungsströme ineinander. Eine saubere Abstimmung zwischen Hauptdarlehen, Förderkredit und Handwerkerrechnungen sorgt dafür, dass kein Kapital unnötig lange bereitgestellt und verzinst wird.

Welche Nachteile bzw. Fallstricke hat die KfW-261-Förderung konkret?

Der KfW-Kredit 261 bringt neben den Vorteilen einige Fallstricke mit sich, die Sie vorab kennen sollten. Sie sind an eine Effizienzhaus-Stufe gebunden und müssen eine kostenpflichtige Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden, deren Honorar die KfW nur zur Hälfte übernimmt. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – wer Verträge zu früh unterschreibt, verliert die Förderung. Hinzu kommen die Bereitstellungsprovision ab dem 13. Monat, eine mögliche Bearbeitungsdauer und der fehlende Rechtsanspruch, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt stammen.

FallstrickWas dahinterstecktSo gehen Sie damit um
Bindung an eine Effizienzhaus-StufeGefördert wird nur, wenn nach der Sanierung eine förderfähige Stufe erreicht wird.Zielstufe vor dem ersten Handwerkervertrag mit dem Energieeffizienz-Experten festlegen.
Pflicht-Experte als KostenfaktorDie Baubegleitung ist verpflichtend; die KfW trägt nur die Hälfte der Kosten.Honorar früh einholen und als festen Posten in die Kalkulation aufnehmen.
Antrag vor VorhabensbeginnWer Liefer- oder Bauverträge vor dem Antrag unterschreibt, verliert die Förderung.Reihenfolge einhalten: erst Experte und Antrag, dann Verträge.
Bereitstellungsprovision0,15 Prozent pro Monat ab dem 13. Monat auf nicht abgerufene Beträge.Abruf eng am Baufortschritt takten.
Kein RechtsanspruchDie Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und können sich ändern.Nicht zu lange warten, tagesaktuelle Konditionen prüfen.

Wie vermeiden Sie den häufigsten Fehler (zu früher Vertragsabschluss)?

Der teuerste Fehler beim KfW 261 ist ein zu früh unterschriebener Vertrag. Sobald Sie einen Liefer- oder Bauvertrag abschließen, bevor der Kreditantrag gestellt ist, gilt das Vorhaben als begonnen – und die Förderung ist verloren. Planungsleistungen des Energieeffizienz-Experten sind davon ausgenommen, denn ohne die Bestätigung zum Antrag lässt sich der Kredit gar nicht beantragen.

Halten Sie deshalb konsequent diese Reihenfolge ein:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und die Bestätigung zum Antrag einholen.
  2. Den Kredit über Ihren Finanzierungspartner beantragen und die Zusage abwarten.
  3. Erst danach Liefer- und Handwerkerverträge unterschreiben.

Gerade wenn Kauf und Sanierung zeitlich zusammenfallen, wird diese Abfolge schnell unübersichtlich. Eine frühe Abstimmung zwischen Kaufvertrag, Förderantrag und Handwerkerterminen verhindert, dass Ihnen die Förderung durch einen vorschnellen Unterschriftstermin durch die Finger gleitet.

Für wen lohnt sich der Aufwand trotzdem?

Für die meisten Sanierungen zum Effizienzhaus überwiegen die Vorteile den Aufwand deutlich. Der Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent und der zinsgünstige Kredit gleichen die Kosten für den Pflicht-Experten in aller Regel um ein Vielfaches aus, zumal die KfW die Baubegleitung mit 50 Prozent bezuschusst. Besonders lohnt sich das Programm, wenn Sie ohnehin umfassend sanieren und dabei einen klaren energetischen Standard anstreben.

Weniger geeignet ist der KfW 261 für einzelne, kleine Maßnahmen ohne Effizienzhaus-Ziel. Für solche Fälle sind andere Förderwege oft der einfachere Weg. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vom Zustand der Immobilie, dem geplanten Standard und Ihrer Gesamtfinanzierung ab.

Wie fügt sich der KfW 261 in Ihre Gesamtfinanzierung in München ein?

Der KfW-Kredit 261 ist selten die ganze Finanzierung, sondern ein Baustein neben dem Hauptdarlehen Ihrer Bank – gerade beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie in München. Als Ihr persönlicher Finanzierungsspezialist mit Zugang zu über 400 Finanzierungspartnern koordiniere ich Förderdarlehen und Hauptfinanzierung aus einer Hand, inklusive Rangfolge im Grundbuch und Abstimmung mit Ihrem Energieeffizienz-Experten. So verlieren Sie im Förderdschungel keine Zeit und erhalten eine belastbare Einschätzung – bei Bedarf mit einem Finanzierungszertifikat innerhalb von 48 Stunden. Meine Zulassung nach § 34i Abs. 1 GewO (Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09) und die Konzernstärke der Postbank Finanzberatung AG bei zugleich freier Bankenwahl stehen hinter jeder Empfehlung.

Wie verzahne ich KfW-Förderdarlehen und Hauptdarlehen bei Kauf plus Sanierung?

Bei einer Bestandsimmobilie, die Sie kaufen und anschließend sanieren, laufen zwei Finanzierungen parallel: das Hauptdarlehen für den Kaufpreis und der KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus. Damit beide zusammenpassen, müssen Kreditbeträge, Auszahlungszeitpunkte und die Reihenfolge der Anträge sauber aufeinander abgestimmt sein – der KfW-Antrag muss vor Beginn der Sanierung stehen, während der Kaufvertrag seinem eigenen Zeitplan folgt.

Genau hier setzt meine Arbeit an. Ich prüfe, welcher meiner über 400 Finanzierungspartner das Hauptdarlehen zu passenden Konditionen stellt, und binde den KfW 261 so ein, dass Förderkredit und Bankdarlehen nicht gegeneinander laufen. Die Abstimmung mit Ihrem Energieeffizienz-Experten gehört dazu, damit die Bestätigung zum Antrag rechtzeitig vorliegt.

Was bedeutet die Rangfolge im Grundbuch für Ihre Finanzierung?

Jedes Darlehen, das durch Ihre Immobilie besichert wird, erhält im Grundbuch einen Rang. Der erste Rang ist am besten abgesichert; nachrangige Darlehen tragen ein höheres Risiko, was sich auf die Bereitschaft der Banken und die Konditionen auswirken kann. Wenn Hauptdarlehen und KfW-Förderkredit dieselbe Immobilie besichern, ist die Rangfolge deshalb kein Nebenschauplatz, sondern Teil der Verhandlung.

Ich stimme die Grundbuch-Rangfolge mit den beteiligten Häusern ab, damit Ihre Finanzierung als Ganzes tragfähig bleibt. Für Käufer im Raum München und im Umland – von Starnberg über Dachau und Fürstenfeldbruck bis Erding – bündele ich diese Schritte in einer persönlichen Begleitung, statt Sie zwischen Bank, Förderbank und Gutachter pendeln zu lassen.

Fazit

Der KfW-Kredit 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus und den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent. Entscheidend sind der rechtzeitige Antrag vor Vorhabensbeginn, die Einbindung einer oder eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten und die saubere Verzahnung mit Ihrer Gesamtfinanzierung. Wenn Sie in München oder im Umland eine Bestandsimmobilie kaufen oder sanieren, unterstütze ich Sie dabei, Förderung und Hauptdarlehen optimal zu kombinieren. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Erstgespräch.

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Über den Autor
Markus Jakobides

Markus Jakobides

Baufinanzierungsberater & Vertriebsleiter

Baufinanzierungsberater in München und selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG mit Zugriff auf über 400 Finanzierungspartner. Seit 2008 im Bankwesen, seit 2012 auf Immobilienfinanzierung spezialisiert. Baut seit rund zehn Jahren ein eigenes Immobilienportfolio auf und kennt die Finanzierung damit auch aus Kundensicht. Lebt mit Familie in München.

  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
  • Vermittlerregister-Nr. D-W-155-JPC7-09
  • Selbstständiger Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG
  • Vertriebsleiter Postbank Finanzberatung AG (seit 2018)
  • Bankausbildung seit 2008, Spezialisierung Baufinanzierung seit 2012
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist der KfW-Kredit 261 und was genau wird gefördert (Sanierung zum Effizienzhaus, Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses)?
Der KfW-Kredit 261 ist das Förderdarlehen „Wohngebäude – Kredit“ aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an Eigentümer von Bestandsimmobilien. Gefördert werden die Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Neubauprogramm – den klimafreundlichen Neubau fördert die KfW über die Programme 297 und 298. Das Programm 261 kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der den zurückzuzahlenden Betrag reduziert.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag beim KfW 261 (bis 150.000 Euro je Wohneinheit)?
Der KfW-Kredit 261 beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Höchstbetrag gilt pro Wohneinheit, sodass sich der Rahmen bei Mehrfamilienhäusern entsprechend der Anzahl der Wohnungen vervielfacht. Zusätzlich fördert die KfW die verpflichtende Baubegleitung mit einem separaten Kreditbetrag.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe (Prozentsatz und Euro je Wohneinheit)?
Der Tilgungszuschuss hängt seit der BEG-Anpassung zum 21. Juli 2026 von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und deren Klasse ab und beträgt zwischen 5 und 15 Prozent von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien erhält 5 Prozent (bis zu 7.500 Euro), die Nachhaltigkeits-Klasse 10 Prozent (bis zu 15.000 Euro). Der höchste Grundzuschuss entfällt auf das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit 15 Prozent, also bis zu 22.500 Euro je Wohneinheit. Den Zuschuss schreibt die KfW nach Abschluss des Vorhabens gut; eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen beim KfW 261 erfüllt sein (verpflichtender Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Maßnahmenbeginn, keine Doppelförderung)?
Für den KfW-Kredit 261 müssen drei Kernvoraussetzungen erfüllt sein: Sie binden vor Antragstellung eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ein, Sie stellen den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens, und Sie erreichen nach der Sanierung eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe. Eine Doppelförderung derselben Kosten über mehrere Programme ist ausgeschlossen. Die oder der Sachverständige plant die Maßnahmen und bestätigt sie gegenüber der KfW.
Kann das KfW-261-Programm ohne Eigenkapital genutzt werden und wie wird der Kredit ausgezahlt (inkl. Bereitstellungsprovision)?
Ja, den KfW-Kredit 261 können Sie ohne Eigenkapital nutzen, da er die förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit abdeckt. Die Auszahlung erfolgt nach Bedarf, sobald die Maßnahmen laufen; Sie rufen den Kredit also passend zum Baufortschritt ab. Für noch nicht abgerufene Beträge berechnet die KfW ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat. Deshalb lohnt es sich, den Abruf zeitlich gut zu planen.
Welche Nachteile bzw. Fallstricke hat die KfW-261-Förderung konkret?
Der KfW-Kredit 261 bringt neben den Vorteilen einige Fallstricke mit sich, die Sie vorab kennen sollten. Sie sind an eine Effizienzhaus-Stufe gebunden und müssen eine kostenpflichtige Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden, deren Honorar die KfW nur zur Hälfte übernimmt. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – wer Verträge zu früh unterschreibt, verliert die Förderung. Hinzu kommen die Bereitstellungsprovision ab dem 13. Monat, eine mögliche Bearbeitungsdauer und der fehlende Rechtsanspruch, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt stammen.